Inkasso-Glossar: Scoring

Scoring / Scorewerte

Das Wort "Scoring“ stammt aus dem Englischen und leitet sich von "to score“ bzw. "score“ ab, was punkten bzw. Punktestand bedeutet. Scorewerte liefern Prognosen z. B. über die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles bei Konsumenten, die nicht als zahlungsgestört bekannt sind. Diese Daten werden im Rahmen einer statistischen Analyse ermittelt, um die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit eines Kunden zu prognostizieren.

Als Scoring werden Prognosen des Kundenverhaltens bezeichnet, die mit Hilfe mathematisch-statistischer Analysemethoden erstellt werden. In der Regel wird so das Risikopotenzial des Kunden während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung ständig bewertet. Verarbeitet werden Informationen aus elektronischen Zahlungssystemen sowie soziodemographische Daten wie Alter, Familienstand und Wohnsituation.

Scoring kommt als Steuerungsstrategie vor allem in Unternehmen zum Einsatz, die im Mengengeschäft tätig sind: Versandhäuser, Telekommunikationsunternehmen, Banken, Bausparkassen etc. erhöhen auf diese Weise die Rentabilität ihrer Kundenbeziehungen.

Ein Anwendungsfeld ist das Kreditscoring, das bei allen Arten von Kreditgeschäften eingesetzt werden kann. Banken nutzen das Kreditscoring, um die Bonität des Kreditnehmers, also die Fähigkeit eingegangene Kreditverbindlichkeiten zu erfüllen, zu beurteilen. Im Privatkundenbereich sind solche Analysen und der Einsatz von vereinheitlichten Verfahren zum Teil auch durch die Umsetzung der Basel II-Richtlinien vorgeschrieben.

In manchen Branchen stehen nur wenige gültige Daten zur Verfügung. In diesen Fällen fließen auch häufig externe Daten, z. B. von Anbietern von Marketingdaten, Risikodaten und externen Scorewerten, in die Entscheidung ein. Verwendet werden jedoch stets kreditrelevante Merkmale, deren Prognosequalität in umfassenden mathematischen Analysen für den jeweiligen Auftraggeber verifiziert wurde.

Es fließen z. B. keine Daten über die äußerliche Bewertung von Häusern oder Adressen ein, dafür jedoch beispielsweise Eintragungen in öffentliche Verzeichnisse und Register, wie z.B. dem Schuldnerverzeichnis oder dem Bundesanzeiger, in angesammelter Form. Die Verarbeitung dieser Informationen erfolgt dabei immer auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Der Nutzen von Scoringverfahren wird darin gesehen, dass bestimmte wirtschaftliche Risiken, vor allem das der Zahlungsunfähigkeit des Verbrauchers, vor Abschluss des jeweiligen Vertrages besser eingeschätzt werden können. Da die Unternehmen wirtschaftliche Verluste regelmäßig auf alle Kunden verteilen, kommt die mit dem Scoring verbundene Risikoprognose und Risikovorsorge grundsätzlich auch den Verbrauchern zugute.

Auf Grund einer Gesetzesänderung, die am 1. April 2010 in Kraft getreten ist, werden Scoringverfahren nun erstmals ausdrücklich im Bundesdatenschutzgesetz erwähnt.

Danach dürfen Scoringverfahren eingesetzt werden, wenn die Berechnung des Scorewerts auf einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren beruht und die verwendeten Daten auch tatsächlich für die Prognose eine Rolle spielen.