Inkasso-Glossar: Selbstschuldnerische Bürgschaft

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Die Selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der der Bürge nicht die Einrede der Vorausklage erheben kann. Normalerweise kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers verweigern. Solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat. Der Bürge haftet also erst dann, wenn beim Hauptschuldner nichts mehr zu holen ist.

Auf das Recht, den Hauptschuldner zunächst darauf zu verweisen, den Hauptschuldner zu verklagen und die Zwangsvollstreckung zu versuchen, verzichtet der Bürge bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Deshalb ist diese Form der Bürgschaft für den Bürgen besonders gefährlich.