Inkasso-Glossar: Warenkreditversicherung

Warenkreditversicherung

Die Warenkreditversicherung (WKV) sichert Lieferantenkredite aus kurzfristig revolvierenden Warengeschäften und/oder Dienstleistungen mit inländischen Kunden ab. Nähere Informationen unter Kreditversicherung.

Die Warenkreditversicherung (WKV) ist eine Kreditversicherung und bezeichnet die laufende Versicherung eines Lieferantenkredites. Durch diese Versicherung ist der Ausfall von Forderungen mit kurzen oder mittleren Laufzeiten, durch den Kreditgeber vertraglich abgesichert.

Hierbei handelt es sich um Forderungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Die Warenkreditversicherung schützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor hohen finanziellen Schäden und dient dazu, eventuell entstehende Verluste im allgemeinen Geschäftsverkehr abzusichern. Dies lohnt sich meist, wenn der Ausfall einer Forderung für das Unternehmen zur einer Existenz bedrohenden Situation werden würde. Selbiges ist meist der Fall, wenn das Unternehmen nur wenige Kunden, mit ziemlich hohen Umsätzen hat.

Die Warenkreditversicherung umfasst Forderungen mit einem Zahlungsziel bis zu 180 Tagen. Da oft fehlende Bonitätsinformationen über Geschäftspartner eine Ursache für Forderungsausfälle sind, ist eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz eine positive Bonitätsprüfung der Kunden des versicherten Unternehmens.

Die WKV sorgt für überschaubare Planungssicherheit im Unternehmen. Außerdem werden Gewinneinbrüche kalkulierbarer und die langfristige Liquidität kann beobachtet und gewahrt werden.

Die Warenkreditversicherung nennt man auch Forderungsausfallversicherung, da Ausfälle von Forderungen gedeckt oder reguliert werden. Diese Versicherung gilt nicht für Kredite im eigentlichen Sinne, wie Immobilienkredite oder Bankdarlehen. Die Forderungsausfallversicherung sichert nicht den Kreditnehmer, sondern den Kreditgeber ab.

Wenn ein Unternehmen Waren an einen Kunden liefert, gewährt es somit einen Kredit. Die Leistung der Warenkreditversicherung bezieht sich auf folgendes Problem: Die Zeit, die von der Lieferung einer Ware oder der Ausführung einer Dienstleistung und deren Bezahlung vergeht, beträgt in der Regel von einem Monat bis zu 180 Tagen.

Der Abnehmer geht gegenüber dem Lieferanten eine Verpflichtung, einen Kredit ein. Man nennt diesen auch Lieferantenkredit. Es entsteht nun das Risiko, dass beim abnehmenden Unternehmen vor Bezahlung der erbrachten Leistung die Liquidität (Zahlungsmöglichkeit) sinkt und das Unternehmen die entstandene Forderung nicht zahlen kann.
Die Warenkreditversicherung basiert auf drei Säulen:
 
  • Schadenverhütung,
  • Schadenminderung,
  • Schadenvergütung.

Durch frühzeitige Überprüfung der Kunden hinsichtlich ihrer Liquidität sorgt die Schadenverhütung dafür, dass Schadensforderungen gar nicht erst entstehen. Ist ein Schaden eingetreten, tritt die Schadenminderung durch die gezielte Vereinung von Interessensgruppen in Kraft. Hier wird Aufwand betrieben, den Forderungsausfall so klein wie möglich zu halten. Die Schadenvergütung der Forderungsausfallversicherung tritt dann ein, wenn ein Zahlungsausfall entstanden ist und verringert oder übernimmt nach ordentlichem Prüfen den Vermögensschaden.

Probleme durch Forderungsausfall

Selbst intakte Lieferantenunternehmen können durch unverschuldete Forderungsausfälle selber schnell in Zahlungsschwierigkeiten gelangen und damit in eine so genannte Folgeinsolvenz. Um dies zu verhindern, übernimmt oder verringert jetzt zum Schutz vor den damit verbundenen Vermögensschäden die Warenkreditversicherung die Entschädigung für den Forderungsverlust des Lieferanten. Die Warenkreditversicherung übernimmt nicht nur die Auszahlung bei einem Forderungsverlust, sondern auch die Bonitätsprüfung, fehlende Bonitätsinformationen sind oft eine Ursache für Forderungsausfälle.

Grundlage jeder Prüfung ist die Bonität des Abnehmers. Das Bonitätsurteil beruht auf Informationen aus dem gesamten Umfeld des Kunden, auf Bilanzen und Geschäftsberichten sowie Handels- und Bankauskünfte, um die Kreditwürdigkeit eines Kunden festzustellen. Zu beachten ist allerdings, dass bei der Warenkreditversicherung ein Anspruch auf Versicherungsschutz oft erst dann entsteht, wenn nach Rechnungsstellung eine Frist von ein bis zwei Monaten vergangen ist. Die Frist ist notwendig damit ein Tatbestand des Nichtzahlens rechtskräftig vorliegt und die Forderungsausfallversicherung in Kraft treten kann.