Wechselreiterei
Bei diesem kriminellen Vorgang werden von Personen oder Unternehmen Wechsel ausgestellt mit dem Ziel, über die Diskontierung Geldmittel zu erlangen. Es handelt sich um reine Finanzwechsel. Bei Fälligkeit werden zur Einlösung neue Wechsel ausgestellt. Diese (auch als Reitwechsel bezeichnet) werden meist zur Verdeckung von Zahlungsschwierigkeiten des Ausstellers oder des Bezogenen ausgestellt.
Wird der Tatbestand eines Handelswechsels vorgetäuscht, liegt Betrug (§ 263 StGB) vor. Wechselreiterei kann auch der Austausch von Gefälligkeitsakzepten sein, bei denen zwei Parteien aufeinander Wechsel ziehen, um beiderseits Geld zu beschaffen.