Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Sachsen
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen im Bundesland Sachsen effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
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Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Sachsen
Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens prüfen wir die Bonität und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und bewerten die Erfolgsaussicht im gerichtlichen Inkasso-Verfahren.
Zuständig für das gerichtliche Mahnverfahren sind in Deutschland den Oberlandesgerichtsbezirken der Bundesländer angegliederte zentrale Mahngerichte. Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliche Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert.
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zweigstelle Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Telefon: 03925 / 876 - 0
Telefax: 03925 / 876 - 252
Internet: https://ag-asl.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
E-Mail: mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de
Das zentrale Mahngericht ist zuständig für alle gerichtlichen Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bundesland Sachsen hat.
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über die vorhandene EGVP Schnittstelle den Zentralen Mahngerichten elektronisch übermittelt. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Bearbeitungszeiten der Mahn- und Vollstreckungssachen. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Sachsen
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die örtlich zuständige Gerichtsvollzieherverteilstelle mit der Zwangsvollstreckung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber die Forderungspfändung an Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Eine bereits geleistete Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) kann über die zentralen Vollstreckungsgerichte angefordert werden.
Zentrales Vollstreckungsgericht
des Landes Sachsen
Platz der Deutschen Einheit 1
08056 Zwickau
Tel.: 0375 5092-0
Internet: www.justiz.sachsen.de/agz/
E-Mail: ITSM_lit@lit.justiz.sachsen.de
Das Zentrale Vollstreckungsgericht hat vor allem folgende Aufgaben:
Führung des Schuldnerverzeichnisses für das Bundesland Sachsen, Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem sächsischen Schuldnerverzeichnis sowie die Löschung und Korrektur von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis des Bundeslands Sachsen.
Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!
Mit unserem Full-Service-Forderungsinkasso bieten wir umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.