Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren

BDIU: Geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode ist das falsche Zeichen
 
Die von der Bundesregierung geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre hält der BDIU für ein falsches Zeichen. "Das hilft den Schuldnern nicht dabei, vernünftig mit ihrem Geld umzugehen“, sagt Marion Kremer. Zudem belaste diese Halbierung einseitig die Gläubiger. Diese müssten ohnehin auf den Großteil ihrer berechtigten Forderungen verzichten, wenn ihr Schuldner Privatinsolvenz anmeldet – im Durchschnitt sind das deutlich über 80 Prozent des ihnen zustehenden Geldes.
 
Dominoeffekt – "Wer Gläubiger einseitig belastet, erhöht mittelbar das Verschuldungsrisiko der Verbraucher“

"Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein Kompromiss zwischen den berechtigten Forderungen der Gläubiger und den Interessen der Verbraucher“, so Kremer. "Dabei sollte man auch beachten: Bei Zahlungsausfällen müssen Gläubiger zur Not Mitarbeitern kündigen, weil sie nicht mehr genügend Liquidität haben, um alle Jobs in der Firma zu sichern. Kommt es ganz hart, wird das Unternehmen insolvent und die gesamte Belegschaft steht auf der Straße. Arbeitslosigkeit wiederum ist der Hauptgrund für Überschuldung. Das heißt: Wer die Gläubiger einseitig belastet, erhöht mittelbar auch das Verschuldungsrisiko für die Verbraucher. Bei der Verbraucherinsolvenz sagen wir deshalb: Die außergerichtliche Einigung ist besser, sie ist mit weniger Bürokratie verbunden und gibt den Schuldnern in aller Regel eine echte Perspektive. Dieser Weg muss gestärkt werden.“

Quelle: BDIU