BDIU gegen schnellere Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren

Für den  Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen ist eine kürzere Wohlverhaltensperiode kein nachhaltiges Instrument gegen die private Überschuldungskrise.
 

Um die Verschuldungskrise der privaten Verbraucher zu regulieren, schlägt der Gesetzgeber vor, die Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz zu verkürzen. Überschuldeten Verbrauchern soll unter bestimmten Voraussetzungen schon nach drei statt wie bisher sechs Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt werden können. Zu dem Gesetz liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor.
 
Eine schnellere Restschuldbefreiung wäre ein falsches Signal, warnt der BDIU, sie ermuntere zum Schuldenmachen. Warum sollten Verbraucher auch in Zukunft eine Überschuldung vermeiden, wenn sie wissen, dass es ihnen künftig viel leichter gemacht wird, aus ihren Verpflichtungen wieder herauszukommen? Das wäre zum Nachteil der berechtigten Interessen der Unternehmen, die dadurch mit mehr Zahlungsausfällen rechnen müssen. Die Folgekosten davon – von Preissteigerungen bis hin zu Arbeitsplatzverlusten und mehr Insolvenzen – müssten aber alle bezahlen, auch die Mehrheit der redlichen Verbraucher in diesem Land. Hier entsteht eine fatale Schieflage, die die Politik unbedingt vermeiden muss.
 
Wer überschuldeten Verbrauchern wirklich eine Chance zur Teilnahme am wirtschaftlichen Leben ermöglichen will, muss das Überschuldungsproblem an der Wurzel bekämpfen und darf nicht die Gläubiger, die ohnehin schon genug geschädigt sind, zum Sündenbock erklären.“
 
20-Prozent-Anstieg bei Privatinsolvenzen nach Einführung einer schnellerer Restschuldbefreiung befürchtet.
 
Bereits jetzt liegt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen auf historisch hohem Niveau. Im vergangenen Jahr nutzten 103.289 Verbraucher dieses Instrument auf dem Weg zu einer Entschuldung. Bis Ende 2012 rechnet der BDIU mit einem leichten Anstieg auf 105.000 Verfahren. „Würde allerdings das Gesetz, wie vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen, in Kraft treten, könnte diese Zahl noch einmal um bis zu 20 Prozent steigen“, warnt der Inkassoverbandsvorsitzende mit der Begründung, dass viele insolvenzreif überschuldete Privatpersonen derzeit einen Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Erwartung der schuldnerfreundlicheren Gesetzgebung zurückhielten.
 
Quelle: BDIU