Auf seiner Jahreshauptversammlung diskutiert der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das derzeit für Streit in der Regierungskoalition sorgt. Die Branche befürchtet erhebliche Nachteile für das Forderungsmanagement und die Auftraggeber der Inkassobranche. Diese sind vor allem das Handwerk, der Handel und das Gesundheitswesen, wie erste Ergebnisse einer Branchenstudie zum Inkassomarkt zeigen, die der BDIU derzeit durchführt.
Deutliche Kritik am geplanten Gesetz kommt vom Handelsverband Deutschland (HDE). In einer Diskussionsrunde auf der BDIU-Jahreshauptversammlung äußerte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth die Befürchtung, dass der Handel durch die geplanten erweiterten Informationspflichten Umsatzeinbußen hinnehmen müsse.
Händler müssten nach den Plänen des Bundesjustizministeriums zu ihren Bestellvorgängen erheblich mehr Daten speichern, bevor sie Forderungen an Inkassounternehmen übergeben können. Das sei praxisfern und widerspreche im Übrigen dem Gebot der Datensparsamkeit.
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack äußerte verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetz. Selbstverständlich müssten unseriöse Geschäftspraktiken etwa in Form sogenannter Abofallen im Internet unterbunden werden. Allerdings greife der bekannt gewordene Vorschlag erheblich in die Tätigkeit einer ganzen Branche ein. Es fehlten jedoch die empirischen Grundlagen, um nachzuweisen, dass ein solcher Eingriff im Interesse des Gemeinwohls läge.
Der BDIU führt derzeit eine umfassende Studie zum Inkassomarkt in Deutschland durch. Erste Ergebnisse wurden am Donnerstag auf der Jahreshauptversammlung des BDIU vorgestellt. Demnach sind das Handwerk, der Handel und das Gesundheitswesen die wichtigsten Auftraggeber der Inkassobranche. Die durchschnittliche Forderungshöhe, die Inkassounternehmen für ihre Auftraggeber einziehen, liegt bei über 700 Euro.
"Die Mehrheit der Inkassounternehmen arbeitet absolut seriös und hilft der Wirtschaft, berechtigte Forderungen zu realisieren“, fasst BDIU-Präsident Wolfgang Spitz zusammen. „Der bekannt gewordene Vorschlag zum ‚Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken' würde seriöses Inkasso erschweren, aber die schwarzen Schafe unter den Inkassounternehmen ungeschoren lassen.“ Auch gegen die zu bekämpfende Internetabzocke helfe dieser Vorschlag nichts. Die Branche fordert stattdessen eine verschärfte öffentliche Aufsicht, die zudem finanziell und personell deutlich besser ausgestattet werden müsse, um Verbraucher und Auftraggeber vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.
Quelle: Pressemitteilung BDIU
Deutliche Kritik am geplanten Gesetz kommt vom Handelsverband Deutschland (HDE). In einer Diskussionsrunde auf der BDIU-Jahreshauptversammlung äußerte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth die Befürchtung, dass der Handel durch die geplanten erweiterten Informationspflichten Umsatzeinbußen hinnehmen müsse.
Händler müssten nach den Plänen des Bundesjustizministeriums zu ihren Bestellvorgängen erheblich mehr Daten speichern, bevor sie Forderungen an Inkassounternehmen übergeben können. Das sei praxisfern und widerspreche im Übrigen dem Gebot der Datensparsamkeit.
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack äußerte verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetz. Selbstverständlich müssten unseriöse Geschäftspraktiken etwa in Form sogenannter Abofallen im Internet unterbunden werden. Allerdings greife der bekannt gewordene Vorschlag erheblich in die Tätigkeit einer ganzen Branche ein. Es fehlten jedoch die empirischen Grundlagen, um nachzuweisen, dass ein solcher Eingriff im Interesse des Gemeinwohls läge.
Der BDIU führt derzeit eine umfassende Studie zum Inkassomarkt in Deutschland durch. Erste Ergebnisse wurden am Donnerstag auf der Jahreshauptversammlung des BDIU vorgestellt. Demnach sind das Handwerk, der Handel und das Gesundheitswesen die wichtigsten Auftraggeber der Inkassobranche. Die durchschnittliche Forderungshöhe, die Inkassounternehmen für ihre Auftraggeber einziehen, liegt bei über 700 Euro.
"Die Mehrheit der Inkassounternehmen arbeitet absolut seriös und hilft der Wirtschaft, berechtigte Forderungen zu realisieren“, fasst BDIU-Präsident Wolfgang Spitz zusammen. „Der bekannt gewordene Vorschlag zum ‚Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken' würde seriöses Inkasso erschweren, aber die schwarzen Schafe unter den Inkassounternehmen ungeschoren lassen.“ Auch gegen die zu bekämpfende Internetabzocke helfe dieser Vorschlag nichts. Die Branche fordert stattdessen eine verschärfte öffentliche Aufsicht, die zudem finanziell und personell deutlich besser ausgestattet werden müsse, um Verbraucher und Auftraggeber vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.
Quelle: Pressemitteilung BDIU