Inkassobranche wünscht sich eine unabhängige Schiedskommission

Die im geplanten "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“  enthaltenen Bestrebungen Pauschalen für Inkassokosten festzulegen,  sind aus Sicht des BDIU schädlich. Das treffe nicht die schwarzen Schafe, könne aber die absolute Mehrzahl der völlig seriös und beanstandungsfrei arbeitenden Inkassounternehmen, insbesondere viele kleinere Inkassobüros, in ihrer Existenz bedrohen.
 
Nach Verbandsansicht brauche man keine neuen Pauschalgebühren, sondern eine eindeutige Anknüpfung, auch bezüglich der Nebenforderungen, an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das streitwertabhängige Vergütungen vorsieht. Dieses System sei transparent und allen Beteiligen – Verbrauchern und Gläubigern – bereits gut bekannt.

Der Inkassoverband regt außerdem die Schaffung einer "Schiedskommission Inkassovergütung" an, die mit Vertretern der Verbraucherzentralen, der Gläubiger, der Wissenschaft, der Justiz und der zuständigen Bundesministerien besetzt werden könnte. Sie entscheidet bei streitigen Fällen, die auch durch das Einschalten des BDIU, der Schuldnerberater oder der Verbraucherzentralen nicht gütlich gelöst werden können.
 
Durch eine solche neutrale Kommission und die eindeutige Anknüpfung an die bewährte Gebührensystematik der Rechtsanwälte ließen sich Auswüchse bei Inkassogebühren wirkungsvoll unterbinden. Dies schütze Verbraucher, bekämpfe schwarze Schafe und stärke gleichzeitig die seriöse Inkassowirtschaft."
  
Quelle: BDIU