Inkassoverband übt Kritik zum geplanten "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"

Für viele Unternehmen ist eine Zusammenarbeit mit professionellen und seriösen Inkassounternehmen unverzichtbar. Die Branche führt jedes Jahr über 5 Milliarden Euro wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück.
 
Bundesdeutsche Inkassodienste bearbeiten für eine halbe Million Auftraggeber aus allen Wirtschaftsbereichen jedes Jahr gut 18 Millionen außergerichtliche Mahnungen. Vier Fünftel davon führen sie einer Klärung zu – was nebenbei auch die Justiz erheblich von Forderungsstreitigkeiten entlastet.
 
Durch das sogenannte "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken", über das derzeit der Bundestag berät könnte sich dies bald zum Schlechteren ändern. Es sieht unter anderem eine Inkassoregulierung vor. Zielsetzung ist es, Verbraucher besser vor Abzockern und unseriösen Geschäftemachern zu schützen. Diese Zielsetzung begrüßt der BDIU im Grundsatz, vor allem auch wenn sie dazu führt, die Tätigkeit seriöser Inkassounternehmen zu stärken.
 
Nach Ansicht des Inkassoverbands  lässt sich dieses Ziel mit dem Gesetz jedoch nicht erreichen: Da es der Aufsicht über Inkassounternehmen nicht genügend Mittel gegen unseriöse Geschäftspraktiken in die Hand gibt, wäre es gegen schwarze Schafe weitgehend wirkungslos. Nach Auffassung des Inkassoverbands droht das geplante "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ vor allem, der Wirtschaft die Zusammenarbeit mit seriösen Inkassounternehmen zu erschweren.
 
Der BDIU fordert in diesem Zusammenhang die Zentralisierung der derzeit auf 79 Behörden aufgesplitterten Aufsichtslandschaft auf eine einzige oder zumindest maximal eine zuständige Behörde pro Bundesland. Diese öffentliche Aufsicht sollte zudem die Einhaltung von noch zu schaffenden Berufspflichten für Inkassounternehmen überprüfen, die sich ähnlich wie die Berufsordnung für Rechtsanwälte gestalten könnten.
 
Um die Transparenz seriöser Inkassotätigkeit zu stärken, regt die Branche weiterhin an, verbindliche Formulierungen für Inkassoschreiben zu definieren, deren Einhaltung ebenfalls durch die öffentliche Aufsicht überprüft werden sollte.
 
Verstöße sollten nach Auffassung des Inkassoverbandes mit Sanktionen geahndet werden. Auf dieser Basis können Behörden effizient und schnell gegen unseriöse "Inkasso-Abzocker" vorgehen.
  
Quelle: BDIU