Vorsichtsregeln im Gebrauch von Bankkarten

Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Damit die schönsten Wochen des Jahres durch Langfinger nicht getrübt werden, sollten die Besitzer von Bankkarten einige Vorsichtsregeln beachten.

Für einen möglichst risikofreien Gebrauch von Bankkarten im In- und Ausland gibt die WGZ BANK folgende Empfehlungen:
 
Tipp 1: Geheimzahl und Karte getrennt aufbewahren
 
Karteninhaber sollten mit ihrer Karte und der persönlichen Geheimzahl (PIN) sorgsam umgehen. Die PIN darf anderen Personen nicht mitgeteilt und sollte möglichst auswendig gelernt werden. Die Geheimzahl sollte weder mit der Zahlungskarte aufbewahrt noch auf dieser notiert werden.
 
Tipp 2: Am Bankeingang keine Geheimzahl eingeben
 
Außerhalb der Geschäftszeiten ist für das Betreten eines Bankhauses am Türöffner niemals die Eingabe der Geheimzahl erforderlich. Wird dies dennoch verlangt, so wurde der Türöffner manipuliert.
 
Tipp 3: Mitseher vermeiden
 
Wer sich Geld am Automaten beschafft, der sollte sich zunächst vergewissern, dass ihm niemand über die Schulter schaut. Bei der Eingabe der Geheimzahl ist es empfehlenswert, die Sicht auf die Tastatur mit der freien Hand oder dem Geldbeutel zu verdecken. Dies erschwert Betrügern auch das so genannte Skimming, wobei der Magnetstreifen der Karte kopiert, die PIN ausspioniert und danach die Karte dupliziert wird. Während der Geldausgabe sollte man sich auch nicht von Dritten ablenken lassen.
 
Tipp 4: Karte immer im Auge behalten
 
Wer mit Karte zahlt, der sollte diese immer in Sichtweite behalten. Ein Händler sollte also mit der Karte nicht den Raum verlassen. Vor der Unterschrift des Belegs oder der Bestätigung durch die PIN ist vorab der Rechnungsbetrag zu prüfen. Die PIN ist hier ebenfalls ohne Einsichtnahme für Dritte einzugeben. Werden Magnetstreifendaten und Geheimzahl an Geldautomaten, Terminals im Handel oder an Türöffnern zu Kreditinstituten ausgespäht und kommt es daraufhin zu missbräuchlichen Verfügungen, übernehmen die Volksbanken und Raiffeisenbanken diese Schäden bei Kreditkarten in voller Höhe. Nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit haftet der Karteninhaber: Beispielsweise, wenndie PIN auf der Karte notiert oder an Dritte weitergegeben wurde.

Tipp 5:  Kontoauszüge kontrollieren
 
Der Karteninhaber sollte regelmäßig prüfen, ob er seine Karte noch besitzt. Bei Verlust oder Diebstahl ist die Karte umgehend telefonisch zu sperren. Wichtig ist auch eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge oder der Kontoumsatzdaten im Internetbanking. Bei unrechtmäßigen Abbuchungen ist sofort die Bank zu informieren. Außerhalb der Geschäftszeiten sollte der Karteninhaber die Karte vorsorglich sperren lassen. Auch auf dem Postwege können Karten und die dazugehörige PIN gestohlen werden. Wurde eine neue Karte bei der Bank bestellt oder verliert die aktuelle Karte aufgrund des bevorstehenden Ablaufdatums ihre Gültigkeit, so ist auf eine zeitnahe Zustellung von Karte oderPIN zu achten.
 
Tipp 6: Notfallpass anlegen
 
Zur Sperrung der Karte ist ein Notfall-Pass empfehlenswert, in dem die erforderlichen Daten notiert wurden. Im Pass sollten die für die jeweilige Karte bestimmte Sperrnotrufnummer sowie Karten- und Kontodaten eingetragen sein.
 
Akzeptanzprobleme sind behoben
 
Zu Jahresbeginn hatten fehlerhaft programmierte Chips eines Herstellers dazu geführt, dass bestimmte Zahlungskarten an vielen Geldautomaten und Händlerterminals nicht mehr akzeptiert wurden.
 
Bei den von den Volksbanken und Raiffeisenbanken herausgegebenen Karten waren keinerlei Kreditkarten von den Problemen betroffen. Lediglich bei den girocards (ec-Karten) waren nur von den vor 2009 produzierten Karten einzelne Exemplare betroffen.
 
Der Karteneinsatz an Händlerterminals oder der Bargeldbezug an Bankautomaten ist im In- und Ausland nunmehr sicher und problemlos möglich.

Quelle: Pressemitteilung WGZ Bank