Wie funktioniert der neue europäische Zahlungsverkehr

Bargeldlose Zahlungen in Europa werden sich verändern. Gerade als Unternehmen sollte man sich rechtzeitig über die neuen, europaweit einheitlichen Zahlungsbestimmungen informieren. Spätestens 2015 müssen auch Sie auf den neuen europäischen Zahlungsverkehr umstellen.
 
IBAN - die neue Kontonummer
 
In Deutschland haben IBAN-Nummern immer exakt 22 Stellen. Diese setzen sich zusammen aus DE für Deutschland, einer 2-stelligen Prüfziffer, der 8-stelligen deutschen Bankleitzahl und der 10-stelligen Kontonummer. Es handelt sich um ein sinnvolles, einheitliches System. Damit werden Verwechslungen aufgrund von gleichen Kontonummern im globalen Zahlungsverkehr vermieden und gleichzeitig der Zahlungsverkehr vereinheitlicht.
 
Was ist der BIC?
 
BIC bedeutet Bank Identifier Code und ist ein einheitlich gestalteter Code, der die Aufgaben einer Bankleitzahl übernimmt", gibt Matthias sein neu erworbenes Wissen preis. "Mit ihm sind Teilnehmer am internationalen Zahlungsverkehr einwandfrei zu bestimmen".  Der BIC besteht aus 8 oder 11 Zeichen: 4-stelliger Bankcode (nur Buchstaben), 2-stelliger Ländercode (nur Buchstaben), 2-stellige Ortscodierung (Buchstaben und/oder Nummern) plus einen optimalen 3-stelligen sog. Branch-Code, der die Filiale, bzw. die Abteilung kennzeichnet.
 
Der BIC als Übergangslösung bis die IBAN sich etabliert hat.
 
Ein weiterer wesentlicher Begriff ist SEPA.
 
SEPA - das steht für Single Euro Payments Area (deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) . In- und Auslandsüberweisungen und -lastschriften sollen dadurch einheitlich gestaltet werde.
 
Alle Überweisungen und Lastschriften in Europa sollen nach SEPA standardisiert werden. Das Ziel ist, dass Bankkunden keinen Unterschied zwischen Inlands- und Auslandsüberweisung (-lastschrift) mehr merken.
 
Rechtsvorschriften werden einheitlicher
 
Genau hier hat die EU mit dem SEPA-Programm angesetzt: Im Dezember 2005 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue, einheitliche Regelung der Rechtslage in allen teilnehmenden Staaten vorgelegt. Daraus ging 2007 die "Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen" hervor, die bis zum 31.10.2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde.
 
SEPA-Überweisungen und SEPA-Kartenzahlungen sind schon seit Januar 2008 möglich. Für SEPA-Lastschriften ist die erwähnte "Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen" zwingend erforderlich. Daher kann erst seit November 2009 mit diesem neuen Lastschrift-Verfahren gearbeitet werden."
 
Für die Umstellung auf SEPA müssen alle Lastschriftvollmachten einzeln mit Unterschrift, Ort und Datum neu bestätigt werden. Besonders wichtig ist, dass bei den SEPA-Lastschriften eine kontounabhängige Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-ID) angegeben wird. Diese "begleitet" die Lastschrift auf ihrem kompletten Weg vom Gläubiger zum Zahlungspflichtigen.
 
Es gibt Bestrebungen der europäischen Kommission, die bisherigen Lastschriftverfahren ab ca. 2013 durch die SEPA -Lastschrift zu ersetzen. Sprechen Sie Ihren Bankberater darauf an, wie Sie Ihr Konto " SEPA -fit" machen können.