Zunahme betrügerischer Bestellungen gefährdet Online- und Versandhändler

Händler stellen betrügerische Bestellungen vor eine enorme Herausforderung: Da die meisten Kunden Waren auf Rechnung kaufen wollen, müssen die Shops diese Möglichkeit wohl oder übel anbieten - auch wenn sie wissen, dass sie dadurch ein Risiko eingehen.

Besonders betroffene Branchen sind mit 87 Prozent der Online- und mit 85 Prozent der Versandhandel. Außerdem leiden unter diesem Phänomen viele Telekommunikationsunternehmen (44 Prozent), Vermieter (35 Prozent), Fitness­studios (30 Prozent), Handwerker (28 Prozent) sowie die Dienstleistungsbranche allgemein (27 Prozent).
 
Die Methoden der modernen Zechprellerei werden dabei immer raffinierter. „Beliebt“ ist es zum Beispiel, dass Waren bei Lieferung von einer anderen Person als dem Besteller in Empfang genommen werden – der Rechnungsempfänger behauptet daraufhin, nie eine Lieferung erhalten zu haben. Immer häufiger, so die Erfahrung der Inkassounternehmen, tauschten sich die Betrüger in Onlineforen über die Lieferbedingungen einzelner Händler aus, um ihnen auf diesem Wege ein Schnippchen zu schlagen. Der ehrliche Kunde muss dieses Treiben mitbezahlen, beklagt der Inkassoverband, denn die Händler seien gezwungen, die dabei entstehenden Fehlbeträge auf ihre Preise umzulegen.
 
Unternehmen und Verbraucher brauchen Instrumente, um diese moderne Form der Zechprellerei zu unterbinden, Dazu gehören Tools, mit denen Shops die korrekte Anschrift eines Bestellers feststellen oder Bonitätsinformationen zu den Käufern erhalten können um das Risiko eines Zahlungsausfalls beim Versand auf Rechnung zu reduzieren
 
Datenschutz gleich Schuldnerschutz?
Nach Ansicht des BDIU sei es außerdem wichtig, dass Gläubiger Adressdaten von umgezogenen Schuldnern mit den Informationen der Meldeämter abgleichen könnten, da auch die Angabe einer falschen Adresse oder der Umzug, ohne seinen Auftragnehmer über die neue Anschrift zu informieren, eine beliebte Betrugsmasche sei. Diese Daten müssen uneingeschränkt  zur  Rechtsverfolgung  von  Zahlungsansprüchen zur Verfügung stehen, Dies einseitig einzuschränken, bedeutet Schuldnerschutz, aber keinen Datenschutz, und  letztlich würde dies auch den Verbrauchern schaden. Der Inkassoverband erwartet, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung des Melderechts diesem Rechnung trägt.
 
Der BDIU Präsident erklärt: „Die staatlichen Haushalte haben die Schuldenbremse gezogen. Die Situation in Europa zeigt, dass dieser Schritt alternativlos ist. Ver- und Überschuldung ist auch ein Problem für die private Wirtschaft. Dieses Problem lässt sich aber nicht lösen, indem man Gläubigern die Rechtsverfolgung ihrer Zahlungsansprüche erschwert. Verbraucherschutz und Gläubigerschutz müssen kein Widerspruch sein, im Gegenteil: Sie bedingen einander. Der Gesetzgeber ist in der Verantwortung, hier einen sinnvollen Ausgleich zu schaffen.
 
Quelle: BDIU