Informationen und Lösungen zum Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher im Inkasso- und Forderungsmanagement

Von der Adressermittlung über online Bonitätsprüfung und Wirtschaftsauskunft bis zur Zahlungsstörung und Inkasso: Wir bieten Ihnen Informationen und Dienstleistungen zur ganzheitlichen Steigerung von Erträgen und präventiven Senkung von Forderungsausfällen und sind kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Forderungsinkasso durch Pfändung und Gerichtsvollzieher geht.

Der Gerichtsvollzieher ist Zustellungs- und Vollstreckungsbeamter. Ihm obliegen Im Auftrag des Gläubigers Zustellungen von notariellen Urkunden und gerichtlichen Entscheidungen, die Pfändung und Versteigerung beweglicher Sachen des Schuldners, angeordnete Wegnahmen, Räumungen und ab 1. Januar 1999 auch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherungen (Offenbarungsversicherung).

Obwohl der Gesetzgeber den Aufgabenbereich der Gerichtsvollzieher deutlich ausgeweitet hat, sind ihnen doch klare Grenzen gesetzt. Nicht alles darf gepfändet werden. Zunehmend agieren die Gerichtsvollzieher auch als Vermittler zwischen den Parteien. So wird bei einem persönlichen Gespräch durchaus auch nach Wegen für die Entschuldung gesucht und Möglichkeiten für Ratenzahlungen eingeräumt.

Generell kündigen Gerichtsvollzieher ihren Besuch vorher schriftlich an. Dies setzt voraus, dass er von einem Gläubiger beauftragt wurde und einen vollstreckbaren Titel hat, welcher auch dem Schuldner zugestellt. Ist der Schuldner zu dem Termin nicht anwesend, hat er mit Konsequenzen zu rechnen. Ist auch der zweite Besuch erfolglos gewesen, kann ein Gerichtsvollzieher die Wohnung bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbefehls öffnen lassen. Die Kosten werden auf den

Auf Fragen des Gerichtsvollziehers z. B. nach Arbeitgeber, Kontoverbindung, eigenes Vermögen und Einkommen braucht der Schuldner nicht zu antworten. Anders ist es, wenn eine eidesstattliche Versicherunge verlangt wird. Hier müssen alle Fragen bezüglich der finanziellen Situation vollständig und wahrheitsgetreu beantwortet werden. Falsche Angaben können mit Geldstrafen oder mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Unsere erfolgsorientierten Inkassodienste umfassen den Forderungseinzug von Klein- und Massenforderungen, Forderungsinkasso bei privaten Schuldnern (B2C) und im gewerblichen Bereich (B2B). Die Leistungen reichen vom außergerichtlichen Inkasso über das Telefoninkasso bis zum gerichtlichen Inkasso und der Beauftragung von branchenspezialisierten Vertragsanwälten. Unsere effizientes Überwachungsinkasso erlaubt zudem eine langfristige Verfolgung Ihrer Forderungen. Als internationaler Partner mit langjähriger Branchenerfahrung unterstützen wir Sie, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene, damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und Ihr Geschäft effektvoll und kontinuierlich ausbauen können.

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