Inkasso-Glossar: Dokumenteninkasso

Dokumenteninkasso

Das Dokumenteninkasso ist ein Vorgang im Auslandsgeschäft, bei dem der Exporteur einer Ware seine Bank veranlasst, gegen die Aushändigung bestimmter Dokumente seine Forderungen bei der Importeurbank einzuziehen ( Inkasso ). Die rechtliche Basis des Dokumenteninkasso ist im Kaufvertrag in Form folgender Klauseln verankert:

"documents against payment" (D/P): Kassa ( Inkasso ) gegen Dokumente.

Der ausländische Kunde erhält bei dieser Form des Dokumenteninkasso die Transportdokumente erst nach Zahlung der Vertragssumme auf einem Konto der Exporteurbank.

"documents against acceptance" (D/A): Akzept gegen Dokumente.

Bei dieser Form des Dokumenteninkasso erhält der ausländische Kunde die Transportdokumente erst, wenn er einen Wechsel akzeptiert oder ein Eigenakzept gegeben hat. Für den Exporteur bestehen die Risiken darin, dass die Dokumente nicht übernommen werden oder der akzeptierte Wechsel nicht eingelöst wird.

Die banktechnische Abwicklung des Dokumenteninkasso erfolgt aufgrund der Einheitlichen Richtlinien für Inkasso (ERI) der Internationalen Handelskammer in Paris (ERI Revisio 1995) sowie den AGB der Hausbank.

  1. Vertragliche Vereinbarung des Dokumenteninkassos zwischen Importeur und Exporteur.
  2. Lieferung der Waren durch den Exporteur und Erhalt der Transportdokumente vom beauftragten Transportunternehmen.
  3. Einreichung der Inkasso-Dokumente mit Zahlungsbedingung gegen Zahlung (D/P) oder gegen Akzeptierung einer Tratte (D/A).
  4. Vorlage der Dokumente unter Mitwirkung der Bank des Importeurs.
  5. Zahlung des Inkasso-Gegenwertes (D/P) oder des vom Importeur akzeptierten Wechsels (D/A) bei Fälligkeit.


Sinn und Zweck des Dokumenteninkassos ist zum Einen der Schutz des Exporteurs davor, dass er die Ware leistet, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Zum Anderen wird er dadurch jedoch auch nicht vor der Insolvenz oder einfachen Zahlungsunwilligkeit des Importeurs geschützt. Ebenso besteht kein Schutz bezüglich etwaiger Risiken, die sich seitens des Importlandes für die Ware ergeben können. Dementsprechend wird regelmäßig zwischen dem Exporteur und dem Importeur ein gewisses Vertrauensverhältnis vorliegen, aufgrund dessen sie ein Dokumenteninkasso vereinbaren.

Auch der Importeur wird geschützt, denn er erhält auf jeden Fall die Warendokumente. Nachteilig ist hier jedoch, dass er die gelieferte Ware erst nach Zahlung des Kaufpreises prüfen kann und ihm auch kein Schutz wegen gefälschter Dokumente zugute kommt.