ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZDubiose DebitorenAls "Dubiose Debitoren" bezeichnet man Schuldner mit einer zweifelhaften Bonität. Für Forderungen gegenüber dubiosen Debitoren sind in der Gläubigerbilanz entsprechende Rückstellungen oder Abschreibungen vorzunehmen.Zurück zum StichwortverzeichnisWeiter mit: Durchgriffshaftung