Inkasso-Glossar: Oder-Konto
Oder-Konto
Unter Oder-Konto versteht man ein Konto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto) bei Kreditinstituten, über das jeder (Mit-)Kontoinhaber einzeln verfügen kann.
Die Kontoinhaber sind Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Der Gläubiger eines Konto-(Mit-)Inhabers kann daher das ganze Guthaben pfänden lassen (Kontenpfändung).