Inkasso-Glossar: Oder-Konto

Oder-Konto

Unter Oder-Konto versteht man ein Konto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto) bei Kreditinstituten, über das jeder (Mit-)Kontoinhaber einzeln verfügen kann.

Beim Oder-Konto können alle Kontoinhaber unabhängig voneinander agieren. Das heißt, dass beispielsweise Überweisungen, Daueraufträge, Rückbuchungen, Aufnahme eines Kredits oder andere Transaktionen ohne Zustimmung des oder der anderen Verfügungsberechtigten vorgenommen werden können.

Die Kontoinhaber sind Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Der Gläubiger eines Konto-(Mit-)Inhabers kann daher das ganze Guthaben pfänden lassen (Kontenpfändung).