Offenbarungseid
Offenbarungseid ist die veraltete Bezeichnung für eine eidesstattliche Versicherung zur Bekräftigung der Richtigkeit eines vom Schuldner vorgelegten Vermögensverzeichnisses nach erfolglos verlaufener Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in sein bewegliches Vermögen.
Ab dem 01.01.2013 wurde aus der eidesstattlichen Versicherung die Vermögensauskunft. Der Gläubiger kann seitdem sofort die Abgabe der neuen Vermögensauskunft verlangen und nicht. Er muss nicht mehr, wie bei der eidesstattlichen Versicherung, zuvor einen fruchtlosen Vollstreckungsversuch durchzuführen.
Umgangssprachlich findet der alte Begriff Offenbarungseid jedoch weiterhin Verwendung. Um den Gläubigern eine Übersicht und einen Einblick in seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen, muss der Schuldner sein Einkommen und Vermögen in einem Verzeichnis vollständig auflisten und den Eid ablegen, in diesem Verzeichnis alle ihm bekannten Angaben zu seinen eigenen Vermögensverhältnissen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben.
Die Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Vermögensauskunft ist unter Vorsatz strafbar. Mit den Informationen kann der Gläubiger prüfen, ob er weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. eine Lohn- oder Kontopfändung) einleitet.