Inkasso-Glossar: Schuldschein

Schuldschein

Ein Schuldschein, auch als Schuldbrief oder Schuldurkunde bezeichnet, ist die vom Schuldner ausgestellte Urkunde, in der dieser eine Leistung verspricht.

In der Praxis besteht diese meist in der Zahlung eines bestimmten Geldbetrags. Das Schulddokument wird vor allem zur Beweiserleichterung für den Gläubiger bei Zahlungsproblemen des Schuldners ausgestellt, da sie das Bestehen einer Schuld bestätigt. Nicht erforderlich ist hierbei die Angabe des Schuldgrunds.

Der Schuldschein ist kein Wertpapier; der Besitz dieser Urkunde ist zur Geltendmachung des Rechts nicht erforderlich. Das Eigentum am Schuldschein steht dem Gläubiger zu. Bei Erfüllung der Verbindlichkeit kann der Schuldner neben der Quittung die Rückgabe des Schuldscheins verlangen.