Inkasso-Glossar: Überweisung

Überweisung

Mit einer Überweisung gibt der Kunde seinem Kreditinstitut den Auftrag, für ihn eine Zahlung durchzuführen. Das Institut bucht hierbei den zu zahlenden Betrag vom Konto des Auftraggebers ab und überweist den Geldwert auf das angegebene Konto des Empfängers.

Dieser kann auch Kunde eines anderen Kreditinstituts sein.

Überweisungen sind rechtlich unselbstständige Weisungen des Bankkunden an das Kreditinstitut im Rahmen des Zahlungsdienstevertrages. Der Überweisungsvertrag ist eine selbstständige Form der Geschäftsbesorgung. Rechtsgrundlage sind die §§ 675c  - 676c BGB.

Die Vorschriften gelten für inländische Überweisungen, Überweisungen in ein Land der Europäischen Union, einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in ein Nicht-EU-Land.

Benutzt wird bei diesem Vorgang ein vorgedrucktes Überweisungsformular.

Folgende Eintragungen sind bei diesem Vorgang nötig:

  • Überweisungsbetrag
  • Name des Empfängers
  • Kontonummer des Empfängers
  • Kreditinstitut
  • Bankleitzahl
  • Verwendungszweck
  • Name des Auftraggebers
  • Kontonummer des Auftraggebers
  • Unterschrift des Auftraggebers

Die Bank kann die Ausführung des Überweisungauftrags bei Vorliegen der in § 675o BGB genannten Voraussetzungen ablehnen. Macht sie hiervon keinen Gebrauch, muss sie die Überweisung innerhalb der Fristen des § 675s BGB ausführen.

Via Homebanking oder SB-Banking kann ein Bankkunde die Überweisung auch online und damit papierlos vornehmen. über seinen Monitor füllt er das Formular aus, wobei er seinen Auftrag über seine Geheimnummer bestätigt.