Inkasso und Forderungseinzug in Mecklenburg-Vorpommern

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich. 


Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Mecklenburg-Vorpommern

Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens prüfen wir die Bonität und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und bewerten die Erfolgsaussicht im gerichtlichen Inkasso-Verfahren.

Zuständig für das gerichtliche Mahnverfahren sind in Deutschland den Oberlandesgerichtsbezirken der Bundesländer angegliederte zentrale Mahngerichte.  Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliche Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert.

Amtsgericht Hamburg-Mitte
Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Max-Brauer-Allee 89
22765 Hamburg
Großkunden-PLZ: 20348
Telefon: 040 / 42811-0
Telefax:: 040 / 42811-2758
Internet: justiz.hamburg.de/mahnsachen/
E-Mail: poststelle@justiz.hamburg.de


Das zentrale Mahngericht ist zuständig für alle gerichtlichen Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat.

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über die vorhandene EGVP Schnittstelle den Zentralen Mahngerichten  elektronisch übermittelt. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Bearbeitungszeiten der Mahn- und Vollstreckungssachen. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen Mecklenburg-Vorpommern

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die örtlich zuständige Gerichtsvollzieherverteilstelle mit der Zwangsvollstreckung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber die Forderungspfändung an Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Eine bereits geleistete Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) kann über die zentralen Vollstreckungsgerichte angefordert werden.

Amtsgericht Neubrandenburg
Zentrales Vollstreckungsgericht
des Landes Mecklenburg Vorpommern
Friedrich-Engels-Ring 16-18
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 5444-0, Fax: 0395 5444-425
Internet: www.mv-justiz.de/pages/ordent_gerichte/ag_nb.htm
Mail: verwaltung@ag-neubrandenburg.mv-justiz.de


Das Zentrale Vollstreckungsgericht hat vor allem folgende Aufgaben:

Führung des Schuldnerverzeichnisses für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem MV Schuldnerverzeichnis sowie die Löschung und Korrektur von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis von Mecklenburg-Vorpommern.

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Mit unserem Full-Service-Forderungsinkasso bieten wir umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern