Inkasso und Forderungseinzug im Saarland

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement im Saarland

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen im Bundesland Saarland effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich. 


Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug im Saarland

Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens prüfen wir die Bonität und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und bewerten die Erfolgsaussicht im gerichtlichen Inkasso-Verfahren.

Zuständig für das gerichtliche Mahnverfahren sind in Deutschland den Oberlandesgerichtsbezirken der Bundesländer angegliederte zentrale Mahngerichte.  Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliche Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert.

Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland Pfalz und Saarland
Sankt-Veit-Str. 38
56727 Mayen
Großkunden-PLZ: 56723
Telefon: 02651 / 403 - 0
Telefax: 02651 / 403 - 190
Internet: www.agmy.justiz.rlp.de
E-Mail: agmy@ko.jm.rlp.de


Das zentrale Mahngericht ist zuständig für alle gerichtlichen Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Saarland hat.

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über die vorhandene EGVP Schnittstelle den Zentralen Mahngerichten  elektronisch übermittelt. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Bearbeitungszeiten der Mahn- und Vollstreckungssachen. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen im Saarland

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die örtlich zuständige Gerichtsvollzieherverteilstelle mit der Zwangsvollstreckung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber die Forderungspfändung an Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Eine bereits geleistete Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) kann über die zentralen Vollstreckungsgerichte angefordert werden.
 

Amtsgericht Saarbrücken
Zentrales Vollstreckungsgericht
für das Saarland
des Landes Nordrhein-Westfalen Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 501-05, Fax: 0681 501-3700
Internet: www.ag-sb.saarland.de
E-Mail: ZenVG@agsb.justiz.saarland.de


Das Zentrale Vollstreckungsgericht hat vor allem folgende Aufgaben:

Führung des Schuldnerverzeichnisses für das Saarland, Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem saarländischen Schuldnerverzeichnis sowie die Löschung und Korrektur von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis des Saarlands.

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Mit unserem Full-Service-Forderungsinkasso bieten wir umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.

Bundesland
Saarland