AGB - EuroScore® Adress-Ermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen - EuroScore® - Adress-Ermittlung

Einleitung

Die ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH ist als justizbehördlich zugelassenes Inkassounternehmen auf den Einzug von Forderungen,  die Ermittlung von Anschriften unbekannt verzogener Personen und Firmen sowie auf die  Erteilung von Wirtschaftsauskünften und Negativmerkmalen spezialisiertes Unternehmen, das zu diesem Zweck auch für andere Unternehmen tätig ist.

Dies vorausgeschickt gelten für EuroScore® Adressermittlung Online folgende AGB (Download)

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme der über das Internetpräsenz https://www.adf-inkasso.de unter der geschützten Produktbezeichnung EuroScore® angebotenen Dienstleistungen zwischen der ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug, Asternweg 2, 35463 Fernwald (nachfolgend "EuroScore") und dem Nutzer (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Das Portal www.adf-inkasso.de wird von EuroScore betrieben.

(3) Der Auftraggeber kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abrufen und ausdrucken oder auf seinem Rechner speichern.

(4) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggebern anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
(1) EuroScore® Ermittlungs- und Rechercheaufträge werden über www.adf-inkasso.de online oder mittels Austausch von Datenträgern durch den Auftraggeber erteilt. Der Auftraggeber versichert, dass er bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) EuroScore stellt dem Auftraggeber die Ergebnisse in dem Bereich https://www.adf-inkasso.de als Bericht zur Verfügung. Die einzelnen Dienstleistungen und der Ermittlungsumfang ergeben sich aus den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen zu den einzelnen Ermittlungsmodulen. Die einzelnen Dienstleistungen und der Ermittlungsumfang ergeben sich aus den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen zu den einzelnen Ermittlungsmodulen.

(3) Sämtliche angegebenen Preise und Ermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form und auf Wunsch schriftlich zur Verfügung gestellt. Rechnungen sind ohne jeden Abzug nach Erhalt zahlbar.

(1) EuroScore und Auftraggeber verpflichten sich zur strikten Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Anschriftenermittlung und Übermittlung erfolgt aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DSGVO, insoweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

(2) Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufs trägt der Auftraggeber. Er verpflichtet sich, sein berechtigtes Interesse glaubhaft und nachweisbar darzulegen. Das berechtigte Interesse im Sinne dieser Regelung ist gegeben, wenn der Auftraggeber in einer Vertragsbeziehung zu dem Angefragten steht oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den abgefragten Personen verfolgt. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, entsprechende Informationen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses anzufordern. Der Auftraggeber wird vor der Anfrage deren jeweiligen Zweck angeben. Er wird keine Anfragen zu den Zwecken Werbung und Adresshandel durchführen. Er darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen und verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.

(3) EuroScore ist berechtigt, im Einzelfall ohne Angabe von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in diesem Zusammenhang relevante Auskünfte zu erteilen und einen Nachweis bei EuroScore einzureichen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom Auftraggeber mindestens 12 Monate aufzubewahren und bereitzuhalten.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Verwendung von automatisierten Einzelentscheidungen zur Beachtung von Artikel 22 DSGVO.

(5) Der Auftraggeber hat seine Mitarbeiter oder Dritte, die notwendigerweisen Zugang zu den übermittelten Daten haben, in ausreichender Weise zur Verschwiegenheit und soweit erforderlich auf das Bankgeheimnis zu verpflichten. Es ist jedem Mitarbeiter zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

(6) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die übermittelten Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Artikel 32 DSGVO sicher verarbeitet werden. Wird EuroScore bekannt, dass der Auftraggeber die Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet oder in unzulässiger Weise nutzt, ist EuroScore verpflichtet, den Auftraggeber vom Abrufverfahren auszuschließen. EuroScore ist in diesem Fall berechtigt, den Anschluss auch vor Zugang einer Kündigungserklärung zu sperren.

(7) Bestehen Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Auftraggeber gegen das Weitergabe- und Nutzungsverbot verstößt, so ist EuroScore berechtigt, ein Audit hinsichtlich der vertragsgemäßen Nutzung der Daten beim Auftraggeber durch ihren Datenschutzbeauftragten oder durch einen durch das Berufsrecht zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger durchzuführen.

(8) EuroScore wird die betroffene Person gem. Artikel 14 DSGVO darüber informieren, dass im Rahmen der Anschriftenermittlung personenbezogene Daten nicht bei ihr sondern bei Auskunfteien und Recherchezentren erhoben wurden.

(9) Nähere Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO zur Tätigkeit der EuroScore zur Tätigkeit von EuroScore stehen online unter unter www.adf-inkasso.de/datenschutz.htm/ zur Verfügung.

EuroScore haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten oder aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten. EuroScore haftet im Übrigen nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im letzten Fall begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Der Vertrag tritt mit Erteilung von Ermittlungsaufträgen in Kraft. Auftraggeber und Auftragnehmer sind bei schuldhaftem Verstoß einer Vertragspartei gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, schuldhaften falschen oder unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluß dieses Vertrages, bei Bekanntwerden negativer Merkmale einer Vertragspartei oder deren gesetzlichen Vertreter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern, wenn die Änderung wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird oder einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen in elektronischer Form ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann dieser innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung das Vertragsverhältnis schriftlich oder per E-Mail an die untenstehende E-Mail Adresse kündigen.
(a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB‘s unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame, undurchführbare oder lückenhafte Bedingung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

EuroScore® - Adressermittlung

Ein Dienst der ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH
Inkassodienst - Wirtschaftsauskunft - Anschriftenermittlung
Asternweg 2, 35463 Fernwald -|- Postfach 11 01 07, 35346 Gießen
Tel. +49-(0)641-94014-0 / Fax. +49-(0)641-493574
Internet: www.adf-inkasso.de / E-Mail: euroscore@adf-inkasso.de