FAQ

Häufig gestellte Fragen zu unseren Online-Diensten und Geschäftsbereichen

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Der DUDEN definiert Inkasso als Beitreibung bzw. Einziehung fälliger Forderungen. Der Begriff kommt aus dem Bankwesen und ist wie dieses italienischen Ursprungs. Nach heutiger Definition ist Inkasso "Die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, die geschäftsmäßig betrieben wird sowie der geschäftsmäßige Forderungserwerb zum Zwecke der Einziehung.
  • Kostenersparnis durch effizientes erfolgsorientiertes Forderungsmanagement
  • Bedeutend weniger Personaleinsatz im eigenen Mahnwesen
  • Erhöhung des Einzugserfolges durch das Know-How unser Inkasso-Experten
  • Höhere Beitreibungsquote als bei Eigenmaßnahmen, da die Einschaltung eines Inkassounternehmens eine größere psychologische Wirkung zeigt
  • Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Inkassokosten als Verzugsschaden, bei Eigenbearbeitung müssten Sie die Kosten selbst tragen
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  • Im Erfolgsfall bekommen unsere Vertragskunden Ihre Hauptforderung zu 100% ausbezahlt!
  • Taggleiche Bearbeitung Ihres Auftrags
  • Kostenminimierung auch im Fall des Nichterfolgs
Das Inkassounternehmen ADF Inkasso ist "Experte" für den außergerichtlichen Einzug offener Forderungen für Privatpersonen und Unternehmen, das heißt Inkasso (lat. einkassieren, einziehen) notleidender, noch nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung von bereits titulierten Forderungen.

Zum Einzugsverfahren gehören auch Kontrollfunktionen und Überwachungsverfahren. Weiterhin ist unser Inkassounternehmen immer auch Partner unserer Auftraggeber, welche wir außergerichtlich in ihrem Forderungsmanagement beraten um aus säumigen Zahlern wieder gute Kunden zu machen und positive Geschäftskontakte zu erhalten.
Wichtigste Voraussetzung einer Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen ist, dass der Schuldner sich nach § 286 BGB in Verzug befindet, die Forderung "einredefrei" und von Bestand ist. Das bedeutet, der Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner muss tatsächlich  bestehen und der Schuldner hat dem Anspruch bislang nicht widersprochen. Das Inkassounternehmen muss über eine justizbehördliche Zulassung (Inkassoerlaubnis) verfügen.
  • Verminderung von Außenständen
  • Bestmögliche Vermeidung von Forderungssausfällen
  • Sicherung Ihrer Liquidität geringerer Personalaufwand
  • Verbesserung der künftigen Zahlungsmoral Ihrer Schuldner mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft
  • Informationen über Vertragspartner durch Bonitätsprüfungen
  • Fristen und Verjährungskontrolle
  • Forderungsmanagement aus einer Hand durch alle Verfahrensstadien
Ein erfolgreiches Forderungsmanagement ist sehr arbeitsintensiv. Ihr Personal ist daher stärker mit branchenfremder Tätigkeit belastet. Zudem haben wir als Experten eine wesentlich höhere Erfolgsquote beim Einzug der Forderungen.

Überdies ist die erhebliche Signalwirkung für Ihre Schuldner nicht zu unterschätzen: Viele melden sich und zeigen sich zahlungswillig, wenn sie von uns ein Schreiben erhalten. Sie merken, dass Sie als Gläubiger konsequent sind und ihnen wird erstmals deutlich, dass bei weiterer Zahlungsverweigerung durch zusätzliche Verfahrensschritte erhebliche Mehrkosten und eine Beschädigung der Kreditwürdigkeit und Bonität auf sie zukommen.
Weil wir grundsätzlich zeit- und kostensparender agieren. Da das Forderungsmanagement unser Kerngeschäft ist, haben wir die perfekte systemtechnologische Ausstattung und das erforderliche Fachwissen. Ein Rechtsanwalt ist zumeist auf verschiedenen Rechtsgebieten zugleich tätig, die fehlende Spezialisierung geht oft zu Lasten der Effizienz. Als Inkassounternehmen sind wir auch nicht an das Rechtsanwaltvergütungsgesetzt (RVG) gebunden. Zugunsten unserer Kunden haben wir im Gegensatz zum Rechtsanwalt eine attraktive Kostenstruktur auf Erfolgsbasis.
Weil Sie zum einen mehr Zeitressourcen gewinnen, indem wir Ihnen branchenfremde Belastungen abnehmen. Diese können Sie für Ihre eigene Arbeit nutzen. Zum anderen ist mehrfach nachgewiesen, dass wir als Inkassospezialisten effektiver arbeiten und eine höhere Erfolgsquote erreichen, als ein firmeneigenes Mahnwesen. Dies bestätigen auch immer wieder unsere Kunden. Insgesamt wird sich nach Abgabe Ihres Forderungsmanagements an uns die Realisierungsquote bei Außenständen erhöhen, Ihr Aufwand und Ihre Kosten werden sich deutlich reduzieren.
Sofort im Anschluss an Ihre hausinterne Debitorenbuchhaltung. Immer wieder weisen wir unsere Mandanten darauf hin, wie immens wichtig ein straffes, konsequentes Mahnwesen ist, um gegenüber säumigen Zahlern nicht an Glaubwürdigkeit einzubüßen.

Wir empfehlen unseren Kunden daher, maximal 2 Mahnschreiben zu versenden und in der zweiten Mahnung konkret darauf hinzuweisen, dass bei weiterem Zahlungsverzug die Abgabe der Angelegenheit an uns erfolgen wird. Geben sie dann die Forderung zum Einzug an uns ab. Wenn Sie weiter anmahnen, belasten Sie sich mit unnötiger Arbeit und ihr Schuldner wiegt sich mehr und mehr in der Gewissheit, dass sie noch mehr Geduld aufbringen werden, er wird weiter keine Zahlung leisten oder wird womöglich zunächst offene Rechnungen Ihrer Konkurrenten begleichen.

Unsere Statistik zeigt: Je früher uns eine Forderung zum Inkasso übergeben wird, umso größer ist die Realisierungschance.
Wir benötigen zunächst die notwendigen Daten wie den Namen des Schuldners, dessen Anschrift, den Forderungsgrund, -höhe, sowie Rechnungs- oder Vertragsdatum etc.. Entweder füllen Sie hierzu unseren Online-Auftrag oder das konventionelle Auftragsformular oder aber wir treffen mit Ihnen eine Rahmenvereinbarung, die andere Möglichkeiten zulässt. Die Übermittlung der Daten kann generell entweder konventionell in Papierform, oder per elektronischem Datentransfer erfolgen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche. Wir haben bestimmt eine Lösung, die Ihnen zusagt.
Die entstandenen Inkassokosten sind ein Teil des Verzugsschadens, für die der säumige Schuldner gemäß §§ 280, 286 BGB aufzukommen hat. Wir machen diesen Schaden für Sie bei Ihrem Schuldner geltend.
Grundsätzlich nein, denn Ihr Schuldner ist sich seines Zahlungsverzuges bewusst. Wir arbeiten als Vermittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler. Wir sind uns stets bewusst, dass Ihre Kundenbeziehung keinen Schaden nehmen darf und suchen gegebenenfalls flexible Lösungen, die auch im Interesse des Schuldners sind. Wir finden Wege, welche die Interessen des Schuldners und des Gläubigers auf einen Nenner bringen. Oft sind Schuldner für Hilfen dankbar, die ihnen einen Weg aus einer finanziellen Notlage aufzeigen. Dies führt nicht selten dazu, dass ehemalige Schuldner später zu unsere Kunden wurden.
Wir besitzen seit 1986 eine justizbehördliche Zulassung gem. Art. 1 § 1 RBerG und unterliegen der Aufsicht der Zulassungsbehörde. Gemäß dem Rechtsberatungsgesetz wurden wir vom Präsidenten des Landgerichts Giessen unter E 27 ordnungsgemäß als Inkassounternehmen zugelassen und unterliegen dementsprechend der Rechtsaufsicht.

Am 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Rechtsdienstleistungen (Inkassodienstleistungen) dürfen dann ab 01.01.2009 nur noch von Inkassounternehmen und Inkassobüros erbracht werden, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind.

Die ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG unter dem Aktenzeichen – 3712/1 –I/3- 2655/08 – im Rechtsdienstleistungsregister registriert.
Eine Bonitätsprüfung schafft mehr Sicherheit im Umgang mit Geschäftspartnern. 11% der deutschen Haushalte und immer mehr Unternehmen sind heute überschuldet oder zahlungsunfähig. Bei Kunden, die bereits so genannte harte Negativmerkmale aufweisen (Haftanordnung, eidesstattliche Versicherung oder Insolvenz), ist besondere Vorsicht geboten. Zahlungsausfälle sind hier vorprogrammiert. Bonitätsprüfungen bieten darüberhinaus eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Beurteilung Ihrer Geschäftspartner und schützen Sie vor finanziellen Schäden.
  • Generell, wenn Sie Waren und Dienstleistungen auf Rechnung bzw. auf Kredit liefern
  • Bei Neukunden, bevor Sie eine Geschäftsbeziehung aufnehmen möchten
  • Vor der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und Forderungen
  • Bei Änderungen der Einkaufsgewohnheiten, wenn Sie das Kreditlimit Ihres Kunden erhöhen wollen
  • Während einer bestehenden Geschäftsbeziehung, z.B. wenn Sie laufende Vertragsverhältnisse überprüfen möchten
  • Wenn Sie weit reichende Bindungen mit fremden Personen eingehen, z.B. Mietverträge oder sonstige vertragliche Bindungen
  • Wenn sich Änderungen der rechtlichen oder wirtschaftlichen Struktur eines Kunden
  • Wenn Sie Sicherheit über die exakte Schreibweise der Firma bzw. Rechtsform haben möchten
  • In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine Dauerüberwachung der Bonität von Neukunden (Firmen)  besonders ratsam
Grundsätzlich erhält Auskünfte, wer ein so genanntes berechtigtes Interesse" nachweist. Zum Beispiel, wer ein geschäftliches Risiko innerhalb einer Geschäftsbeziehung eingeht. In der Regel ist dies bei Geschäftsleuten gegeben, die sich über andere Firmen oder über Privatkunden informieren, mit denen sie in Geschäftsbeziehungen treten wollen oder sich bereits befinden.

Informationen über Einzelpersonen sind insbesondere für Unternehmen, die Konsumentenkredite an Privatpersonen vergeben, wie der Versandhandel, die Telekommunikationsbranche, Leasingunternehmen oder Autovermieter von Interesse.
Das berechtigte Interesse ist die Grundlage für die Beauftragung.

Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel dann, wenn der zu Überprüfende
  • an einer Geschäftsanbahnung oder Geschäftsausweitung interessiert ist und dies z. B.
  • durch eine Bestellung oder eine Vertragsanforderung gezeigt hat
  • ein Angebot über Leistungen angefragt hat, welche unmittelbar mit seiner Bonität zusammenhängen (Kreditangebote o. Ä.)
  • mit Zahlungen im Rückstand ist und daher bereits im Forderungsmanagement bearbeitet wird.
Unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften ist es uns untersagt, diese Sofortauskünfte auch an Privatpersonen weiterzugeben. Sie können uns jedoch - unter Beachtung eines berechtigten Interesses - über Ihren Rechtsanwalt beauftragen.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt die Regeln für den Umgang mit Daten. Im Rahmen des BDSG muss die Auskunftei in jedem Fall das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen gegen die Interessen des Auftraggebers abwägen, der etwas über die Person wissen will. Gibt die Auskunftei nur richtige Informationen weiter, so sind in der Regel die schutzwürdigen Interessen gewahrt. Der Anfragende darf die Informationen aber nicht an Dritte weitergeben.
Negativmerkmale bezeichnen Vorgänge, die das Zahlungsverhalten (Bonität) eines Unternehmens oder einer Privatperson widerspiegeln. Bei Unternehmen sind dies beispielsweise Insolvenz-, Inkasso- oder Mahnverfahren. Bei Privatpersonen gelten als Negativmerkmale beispielsweise Eidesstattliche Versicherungen, Haftanordnung, Privatinsolvenzen oder Inkassoverfahren.
Bei der Berechnung unserer Risikobewertung fließen nicht nur Negativmerkmale wie Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzverfahren, titulierte Forderungen und Inkassoverfahren ein, sondern auch positive sowie negative Zahlungserfahrungen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen in die Bonitätsauskunft ein.
Nein! Nach deutschem Datenschutzrecht sind Auskünfte über die so genannte positive Liquidität nicht zulässig. Eine Bonitätsprüfung gibt immer nur Auskunft, ob negative Bonitätsmerkmale wie laufende Inkassoverfahren, gerichtliche Zwangsmaßnahmen, Insolvenz  oder sonstige Zahlungsstörungen vorliegen.
Die Dauer der Adressermittlung ist abhängig von der Ermittlungsstufe. Soll Ihre Ermittlung beispielsweise die Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes beinhalten, ist die Dauer unter anderem abhängig von dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Ermittlung über angeschlossene Dienstleister benötigt in der Regel zwischen zwei und vier Tagen. Die Ermittlungszeit von 5-8 Tagen kommt zustande, weil die Zustellbarkeitsprüfung einige Tage in Anspruch nimmt.
Durch die Anbindung an ein leistungsfähiges europäisches Netzwerk und die Spezialisierung auf diese Dienstleistung erreichen wir Sinergieeffekte durch optimierte Arbeitsabläufe und den Einsatz modernster IT-Infrastruktur. Hieraus entstehende Preisvorteile geben wir voll an unsere Kunden weiter. Eine eigenständig durchgeführte Ermittlung ist, teilweise sogar ohne Berücksichtigung des hiermit verbundenen Arbeitsaufwandes, teurer.
Eine Übersicht über die möglichen Ermittlungsergebnisse sowie die dazugehörigen Ermittlungscodes finden Sie in unserem Downloadbereich.
Dieser Ermittlungs-Service vor allem für Kunden mit einer höheren Forderungen oder wichtigen Fällen interessant. "vor Ort“ wird ermittelt, wenn alle gängigen Methoden der Adressermittlung negativ verlaufen sind. Datenbankrecherchen, Abgleich mit anderen Unternehmen und Meldeamtsanfragen blieben erfolglos. Gewöhnlich muss ein Unternehmen nun seine Forderung abschreiben. Nicht jedoch unbedingt bei Nutzung unseres "vor-Ort“ Ermittlung. Auf Basis der alten Anschrift nehmen wir eine Umfeldrecherche vor und kommen so meist an die neue oder zumindest an Teile der neuen Anschrift. Wir recherchieren telefonisch vor Ort. Dies ist effizienter, denn vielfach sind Personen zum Zeitpunkt der Ermittlung direkt nicht zu sprechen (Urlaub, Krankheit etc.). Wir empfehlen diese Ermittlung nur bei Anschriften zu verwenden, die nicht älter als 6-8 Monate sind. Bei älteren Adressen sinkt die Erfolgsquote rapide, da sich das Umfeld immer schlechter erinnern kann.
Hierzu würden wir Ihnen aus Kostengründen nur raten, wenn Sie von einem bewussten »Untertauchen« der Person oder der Firma ausgehen.
Ein berechtigtes Interesse besteht z.B. wenn Sie im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung die neue Anschrift ausfindig machen möchten oder wenn eine Forderung besteht. Auch die Anmeldung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung) garantieren ein berechtigtes Interesse.
Aufträge erteilen Sie nach erfolgter Anmeldung direkt über das Internet im Online-Bereich von www.adf-inkasso.de.
Selbstverständlich! - Sollten Sie lieber Ihre Angaben in Dateiform abgeben wollen, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Ein einfaches Excel-Formular genügt zur Übergabe. Das Formular steht Ihnen im Onlinebereich unter Downloads zur Verfügung. Bei größeren Mengen gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine Schnittstelle aufzubauen.
Wir ermitteln in ganz Europa. In einigen Ländern operieren wir direkt und in anderen über Partnerunternehmen. Analog zu Deutschland ermitteln wir im europäischen Ausland über örtliche Datenbanken, Ämter und Behörden.
Wir ermitteln Privatpersonen und Firmen.
Ihr Kundenbereich ist mit SSL 3.0, RC4 und demnach mit 128 Bit verschlüsselt. Dies entspricht dem Homebanking Standard und der höchst möglichen Sicherheit.
Ihre Daten werden ausschließlich bei uns im Hause in unserer Kundendatenbank gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
ein, Ermittlungen werden ausschließlich für Unternehmen / Gewerbetreibende mit berechtigtem Interesse durchgeführt. Ermittlungen von Privatpersonen dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht entgegennehmen und bearbeiten. Sollten Sie als Privatperson eine Personensuche durchführen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt. Dieser kann uns jederzeit beauftragen.
Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung per E-Mail. Aus Sicherheitsgründen versenden wir grundsätzlich keine Anschriften per E-Mail. Sobald Sie die Benachrichtigung erhalten haben, loggen Sie sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrem persönlichen Passwort in unserem Onlineportal ein und können sich Ihr Ermittlungsergebnis ansehen, ausdrucken und/oder archivieren.
Hierfür haben wir einen komplexen mehrstufigen Prozess eingerichtet. In einem geringeren Teil der Fälle können wir bereits auf elektronischem Wege die Zustellbarkeit sicherstellen. Dies bedeutet, dass durch den Abgleich mit externen Datenbanken festgestellt wird, dass die Person an der neuen Anschrift "angekommen“ ist und dort Waren und Dienstleistungen bereits konsumiert. Im überwiegenden Teil der Fälle führen wir eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durch. Dies bedeutet, dass wir ein vorausverfügtes voll frankiertes Schreiben and die neue Adresse senden. Erhalten wir innerhalb einer gesetzten Frist unseren Brief nicht zurück, gilt die neu ermittelte Anschrift als zustellbar. Beide Praktiken gelten als die hochwertigsten heute verfügbaren Methoden, um eine Zustellbarkeit sicherzustellen. Denn kommt unser Brief an, dann gilt dies auch für Ihre Post.
Falls Vorermittlungen vorgenommen wurden, empfehlen wir, sofern die Adresse nicht älter als 6-8 Monate alt ist, gleich die "vor Ort“ Anschriftenermittlung zu wählen. Grundsätzlich empfehlen wir die Adressermittlung komplett über uns abzuwickeln und nicht Teile selbst durchzuführen.
Falls Sie Ihre Ermittlungen über unser Onlineportal   auf www.adf-inkasso.de eingeben, können Sie sich das Ermittlungsergebnis ausdrucken. Es beinhaltet alle relevanten Informationen, auch den Nettopreis der Ermittlung.
Wir senden Ihnen am Monatsende eine Sammelrechnung per E-Mail zu. Für unser Dienstleistungsangebot ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung grundsätzlich vorgesehen.
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