Inkasso-Glossar: Forderungskauf

Forderungskauf

Im Unterschied zum Treuhand-Inkasso ist der Forderungskauf oder auch echtes Factoring als eine Dienstleistung zu verstehen, bei welcher der ursprüngliche Gläubiger endgültig seine Gläubigerposition verliert, indem er die Forderungen an das Inkassounternehmen mit allen Rechten und Pflichten veräußert.

Der Forderungskauf kommt für Inkasso unternehmen insbesondere dann in Betracht, wenn der Gläubiger über größere Forderungsmengen oder alte Kellerbestände mit titulierten Forderungen verfügt. Für den Forderungskauf kommen notleidende, also kaufmännisch ausgemahnte, Forderungen ebenso in Betracht wie bereits titulierte und abgeschriebene Außenstände. Praktiziert werden kann auch der spätere Ankauf von Forderungen, die zunächst treuhänderisch an das Inkassounternehmen übertragen worden sind.

Die Vorteile des Forderungskaufes liegen in der sofortigen Liquidität, der Einsparung von Verwaltungskosten und -Kapazitäten sowie in der Tatsache, dass man sich als Gläubiger endgültig nicht mehr um den Einzug der Außenstände kümmern muss.

Nachteilig gegenüber dem Treuhand-Inkasso ist die Tatsache, dass beim Forderungskauf mit deutlichen und abhängig von Forderungsvolumen und Forderungsqualität zum Teil erhebliche Abschläge zu gewähren sind.