Insolvenztabelle
Im Insolvenzverfahren muss der Insolvenzverwalter jede von den Gläubigern angemeldete Forderung in eine Tabelle eintragen. Dies muss unter Angabe des Grundes und des Betrags der Forderung geschehen.
Die Tabelle kann vom Schuldner, den Mitgliedern des Gläubigerausschusses und von den Insolvenzgläubigern in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.