Inkasso-Glossar: Sachpfändung

Sachpfändung

Sachpfändung ist die Inbesitznahme körperlicher Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden.

Die Sachpfändung wird durch Anlegung eines Dienstsiegels dokumentiert bzw. erfolgt bei Geld, Kostbarkeiten und Wertpapieren durch Wegnahme. Die regelmäßige Art der Verwertung ist die öffentliche Versteigerung der Pfandstücke.

Beeinträchtigungen für die Sachpfändung ergeben sich durch den Pfändungsschutz und durch die starke Überbelastung der Gerichtsvollzieher, die zu längeren Erledigungszeiten führt.

Im Ergebnis hat die Sachpfändung massiv an Wirkung verloren, da in der heutigen Gesellschaft erworbene Gegenstände mit dem Zeitablauf derartig schnell an Wert verlieren, dass eine Verwertung im Rahmen einer Versteigerung vom Gerichtsvollzieher nur noch in seltenen Fällen möglich ist.

Der hohe Wertverlust und die Tatsache, dass Versteigerungen nicht unbedingt großes Interesse entgegengebracht wird, führt dazu, dass der Versteigerungserlös oftmals nicht einmal die Kosten der Verwertung deckt. Daher unterbleibt die Pfändung vieler pfändbarer Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher immer häufiger.