Inkasso-Glossar: Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtlich

Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtlich

Im Verbraucherinsolvenzverfahren muss der Schuldner zunächst versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, z.B. Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass etc. Dies sollte er mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle, eines Rechtsanwaltes, Notars oder Steuerberaters tun. Ohne einen solchen Einigungsversuch ist eine spätere gerichtliche Einigung sowie eine eventuelle Restschuldbefreiung nicht möglich.

Für das Zustandekomnmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes ist die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Wenn der Schuldner alle Verpflichtungen, die im Plan festgelegt sind, erfüllt, erreicht er hierdurch am Ende der festgelegten Zeit seine Entschuldung.