Inkasso-Glossar: Steuererstattungsansprüche

Steuererstattungsansprüche

Ansprüche des Schuldners gegenüber dem Finanzamt, insbesondere Ansprüche auf Lohn- und Einkommenssteuererstattung, können gepfändet werden.

Die Pfändung erfolgt dabei in Form der Forderungspfändung.

Zu beachten ist dabei, dass ein Steuererstattungsanspruch erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes entsteht. Er kann damit nicht im voraus gepfändet werden.

Als weitere Besonderheit hängt die Realisierung der Steuererstattungsansprüche von der Mitwirkung des Schuldners ab, da der Gläubiger nach den Lohnsteuerrichtlinien und der dazu ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 18.08.1998) nicht berechtigt ist, für den Schuldner einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommenssteuererklärung zu stellen.