Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Bayern
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen im Freistaat Bayern effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Bayern
Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens prüfen wir die Bonität und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und bewerten die Erfolgsaussicht im gerichtlichen Inkasso-Verfahren.
Zuständig für das gerichtliche Mahnverfahren sind in Deutschland den Oberlandesgerichtsbezirken der Bundesländer angegliederte zentrale Mahngerichte. Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliche Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert.
Zentrales Mahngericht des Freistaats Bayern
Heiligkreuzstr. 22
96441 Coburg
Telefon: 09561 / 878 - 5
Telefax: 09561 / 878 - 6665
Internet: www.mahngericht-bayern.de
E-Mail: poststelle@ag-co.bayern.de
Das zentrale Mahngericht ist zuständig für alle gerichtlichen Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Freistaat Bayern hat.
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über die vorhandene EGVP Schnittstelle den Zentralen Mahngerichten elektronisch übermittelt. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Bearbeitungszeiten der Mahn- und Vollstreckungssachen. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Bayern
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die örtlich zuständige Gerichtsvollzieherverteilstelle mit der Zwangsvollstreckung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber die Forderungspfändung an Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Eine bereits geleistete Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) kann über die zentralen Vollstreckungsgerichte angefordert werden.
Zentrales Vollstreckungsgericht
des Freistaats Bayern
Berliner Platz 1
95030 Hof
Tel.: 09281 779597-0, Fax.: 09281 779597-99
Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ho/
E-Mail: poststelle.zenvg@ag-ho.bayern.de
Das Zentrale Vollstreckungsgericht hat vor allem folgende Aufgaben:
Die Führung des Schuldnerverzeichnisses für das Land Bayern, die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, die Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem aus dem bayerischen Schuldnerverzeichnis sowie die Löschung und Korrektur von Eintragungen.
Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!
Mit unserem Full-Service-Forderungsinkasso bieten wir umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.