Inkasso-Glossar: Ersatzaussonderung
Ersatzaussonderung
Bei der Ersatzaussonderung handelt es sich um einen besonderen Fall der Aussonderung im Insolvenzverfahren.
Wenn Gegenstände, für die ein Anspruch auf AusGemeinschuldner oder nach Eröffnung vom Insolvenzverwalter veräußert worden sind, hat der Aussonderungsberechtigte als Ausgleich besondere Rechte.
sonderung aus der Mas se bestanden hätte, vor der Eröffnung des Verfahrens vomEr ist befugt, die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung zu verlangen, soweit diese noch aussteht (§48 InsO). Er kann die Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit sie in der Mas se unterscheidbar vorhanden ist.