Inkasso-Glossar: Ersatzaussonderung

Ersatzaussonderung

Bei der Ersatzaussonderung handelt es sich um einen besonderen Fall der Aussonderung im Insolvenzverfahren.

Wenn Gegenstände, für die ein Anspruch auf Aus sonderung aus der Mas se bestanden hätte, vor der Eröffnung des Verfahrens vom Gemeinschuldner oder nach Eröffnung vom Insolvenzverwalter veräußert worden sind, hat der Aussonderungsberechtigte als Ausgleich besondere Rechte.

Er ist befugt, die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung zu verlangen, soweit diese noch aussteht (§48 InsO). Er kann die Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit sie in der Mas se unterscheidbar vorhanden ist.