Inkasso-Glossar: Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz)

Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz)

Die Regelinsolvenz gilt für Kapitalgesellschaften. Droht einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit, ist ein rechtzeitiger Versuch der außergerichtlichen Einigung angezeigt.

Im Einigungsfall verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen. Schlägt die außergerichtliche Einigung fehl, können Schuldner oder Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragen. Der Schuldner kann dies bereits, bevor das Unternehmen endgültig zahlungsunfähig ist, um die vollständige Insolvenz abzuwenden.

Ein Unternehmer, der trotz anhaltender Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellt, macht sich strafbar. Das Verfahren ist zunächst vorläufig eröffnet. Ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter überprüft die verbliebenen Unternehmenswerte. Ist noch genügend Verteilungsmasse vorhanden, wird das Verfahren endgültig eröffnet.