Inkasso-Glossar: Insolvenz

Insolvenz

Insolvenz ist das auf Mangel an Zahlungsmitteln basierende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen einer Firma oder Privatperson, ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit).

Zahlungsunfähigkeit ist gemäß der in § 17 Abs. 2 InsO geregelten gesetzlichen Definition gegeben, wenn fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt werden können. Daneben hat die Rechtsprechung weitere Anforderungen aufgestellt:

  • Danach muss die Zahlungsunfähigkeit für eine gewisse Dauer bestehen. Nach der Rechtsprechung ist hierfür ein Zeitraum von mehr als drei Wochen anzusetzen (BGH 24.05.2005 - IX ZR 123/04).

  • Bei einer bis drei Wochen anhaltenden Zahlungsunfähigkeit handelt es sich um eine Zahlungsstockung, die keinen Insolvenzeröffnungsgrund darstellt. Die Liquiditätslücke muss wesentlich sein, d.h. größer als 10 % (BGH 19.07.2007 - IX ZB 36/07).

  • Es sind nur Forderungen zu berücksichtigen, die von den Gläubigern derzeit ernsthaft eingefordert werden (BGH 19.07.2007 - IX ZB 36/07).

Nach in der Rechtsprechung vertretener Meinung liegt diese im Sinne der Insolvenzordnung vor, wenn der Schuldner Verpflichtungen gegenüber mehr als einem Gläubiger hat und diese für mindestens zwei Monate bestehen.