Inkasso-Glossar: Lieferantenpool

Lieferantenpool

Der Lieferantenpool ist ein Zweckverbund von Lieferanten im Insolvenzfall eines Kunden. Ziel hierbei ist es, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, deren Zuordnung zu einzelnen Lieferanten in der Praxis oft schwierig ist, einvernehmlich und bestmöglich zu verwerten.

In einem Lieferantenpool schließen sich Verkäufer zusammen, die an den Schuldner unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben um gemeinsam ihre Aus- und Absonderungsrechte (Vorrechte) gegenüber dem Verwalter geltend zu machen. Hat ein Gläubiger an einem Gegenstand ein Vorrecht, kann dieser grundsätzlich vorbringen, dass ein Gegenstand nicht der Insolvenzmasse angehöre bzw. er daraus vorrangig zu befriedigen sei. Der jeweilige Gegenstand oder der Erlös abzüglich eines Massekostenbeitrags ist an den Gläubiger herauszugeben. Zur Aus- und Absonderung berechtigt insbesondere das Eigentum (oft über den vereinbarten Eigentumsvorbehalt).