Inkasso-Glossar: Vollstreckungsorgane

Vollstreckungsorgane

Das Vollstreckungsorgan ist eine staatliche Stelle, die die Zwangsvollstreckung durchführt. Vollstreckungsorgane sind:

  1. der Gerichtsvollzieher,
  2. das Vollstreckungsgericht,
  3. das Prozessgericht
    • Zwangsvollstreckung von Handlung/Unterlassung und Abgabe von Willenserklärungen (§§ 887, 890, 894 ZPO)
  4. und das Grundbuchamt.