Vollstreckungsorgane
Das Vollstreckungsorgan ist eine staatliche Stelle, die die Zwangsvollstreckung durchführt. Vollstreckungsorgane sind:
- der Gerichtsvollzieher,
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) (§ 808 ZPO)
- Herausgabe von Sachen (§ 883 ZPO)
- das Vollstreckungsgericht,
- Zwangsvollstreckung in Forderungen (Forderungsvollstreckung) (§ 828 ZPO)
- Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte (§§ 857, 828 ZPO)
- Zwangsvollstreckung in unbewegliche Sachen (Immobiliarvollstreckung) (§ 864 ff ZPO)
- das Prozessgericht
- und das Grundbuchamt.
- Eintrag der Zwangshypothek bei Zwangsvollstreckung in unbewegliche Sachen