Inkasso-Glossar: Zessionar

Zessionar

Ein Zessionar [lat.], ist der (neue) Gläubiger, an den ein (alter) Gläubiger (Zedent) eine Forderung abgetreten hat.

Der Begriff aus dem Zivilrecht bezeichnet einen neuen Gläubiger, dem im Rahmen einer Abtretung entsprechend §§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom Zedenten, dem Altgläubiger, eine Forderung gegenüber dessen Schuldner abgetreten wird. Durch die Zession oder Abtretung wird der Zessionar zum Erwerber der Forderung des Zedenten. Der Zessionar kann eine natürliche oder juristische Person sein. Liegt eine wirksame Abtretung vor, hat der Zessionar im Sinne des § 194 Absatz 1 BGB einen Anspruch gegenüber dem Schuldner. Er kann bei Fälligkeit der Forderung die versprochene Leistung vom Schuldner einfordern kann.