ADF Inkasso-Newsletter 02/2012

Inkasso Newsletter Ausgabe Mai 2012



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Einzelne Artikel dieser Ausgabe finden Sie über nachfolgende Links:

Bundesverfassungsgericht stellt klar:
Inkassokosten können als Verzugsschaden geltend gemacht werden
Gläubiger können die Kosten für die Einschaltung eines Inkassounternehmens „grundsätzlich als Verzugsschaden geltend machen“. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung festgestellt. »»»

Scharfe Kritik am „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“
Handel und Inkassoverband befürchten erhebliche Nachteile für das Forderungsmanagement
Die Branche befürchtet erhebliche Nachteile für das Forderungsmanagement und die Auftraggeber der Inkassobranche vor allem aus Handwerk, Handel und Gesundheitswesen. »»»

SCHUFA-Eintrag vom Inkassounternehmen
Unter welchen Voraussetzungen darf ADF-Inkasso eine Schufameldung vornehmen?
Inkassounternehmen dürfen solche „Einmeldungen“ von Inkassovorgängen an die SCHUFA vornehmen. Geregelt ist das im (Bundesdatenschutzgesetz), genauer im § 28a BDSG.  Danach muss die Forderung überfällig sein und die Datenübermittlung muss zudem der Wahrung berechtigter Interessen des Inkassounternehmens oder eines Dritten erforderlich sein. »»»

Forderungsmanagement / Rechnungswesen
Die Zahlungsfristen und Rechnungskonditionen in Europa und weltweit
Wenn Sie nun mit einem italienischen oder mit einem griechischen Unternehmen ein Geschäft abschließen, sollten Sie die landesüblichen Konditionen kennen, damit Sie diese in Ihrer Offerte und im Forderungsmanagement berücksichtigten können. »»»

ADF - NewsTicker
Interessante Gerichtsurteile für den mittelständischen Betrieb

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