Inkasso-Glossar: Amtsgericht

Amtsgericht

Das Amtsgericht ist in Deutschland neben dem Landgericht häufigste Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Im Zivilrecht
ist das Amtsgericht Erste Instanz bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000,00 €.

Amtsgerichte sind vor allem im Bereich des Zivil- und Strafrechts tätig. Unter anderem sind sie für die Durchführung von Mahnbescheiden zuständig, Mahnbescheide werden durch zentrale Mahngerichte der Bundesländer an den Schuldner zugestellt. Ein Mahnbescheid wird dann erstellt, wenn eine Person oder ein Unternehmen seine Rechnungen nicht vertragsgemäß bezahlt hat.

Um einen eigenen Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen zu lassen, muss der Schuldner dem Amtsgericht die Begleichung der offenen Verbindlichkeit nachweisen. Ist der Nachweis erbracht, erhält er vom Amtsgericht eine amtsgerichtliche Löschurkunde. Mit dieser Löschurkunde kann dann auch z.B. bei einer Auskunftei eine vorzeitige Datenlöschung veranlasst werden.

Das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht können Sie hier ermitteln.

Das Amtsgericht ist ferner zuständig als Mietgericht, Familiengericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Vollstreckungsgericht, Insolvenzgericht.

Im Strafrecht
ist das Amtsgericht Erste Instanz insbesondere, wenn eine Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren zu erwarten ist.