Inkasso-Glossar: Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Das seit Mai 2000 gültige Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen hat das Ziel, die Durchsetzung fälliger Forderungen zu erleichtern. Gedacht wurde bei der Gestaltung insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen. Bisher nicht bestehende Vorteile ergeben sich auch für das Baugewerbe.

Die wichtigsten Details:

  • Erhöhung des Verzugszinssatzes auf 5 Prozentpunkte über dem sog. Basiszinssatz
     
  • Verzugseintritt innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung - ohne einer zuvor erfolgten Mahnung
     
  • Recht auf Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen und angefertigte und angelieferte Materialien
     
  • Verweigerungsrecht des Auftraggebers nur bei wesentlichen Mängeln
     
  • Wenn dem Unternehmer von einem Gutachter eine "Fertigstellungsbescheinigung" erteilt wird, steht diese einer Abnahme gleich. Die Bescheinigung muss beinhalten, dass das Werk erstellt und frei von Mängeln ist
     
  • Auch Nebenforderungen (wie Zinsen) werden in den Katalog von Verpflichtungen aufgenommen, die der Auftraggeber im Hinblick auf Sicherheitsleistung zu erfüllen hat.