Inkasso-Glossar: Gläubigerschutz

Gläubigerschutz

Für die Sicherung der Rückzahlung und Verzinsung der von den Gläubigern gewährten Kredite enthält das deutsche Recht verschiedene so genannte Gläubigerschutzvorschriften innerhalb und außerhalb des Bilanzrechts.

Das deutsche Bilanzrecht ist geprägt vom Grundsatz der Vorsicht und daraus abgeleiteten Prinzipien, wie z.B. dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip, die den Ausweis und die Ausschüttung unrealisierter Gewinne an die Anteilseigner verhindern sollen, um die Schuldentilgung und -verzinsung sicherzustellen. Darüber hinaus bestehen spezifische Ausschüttungssperren und Regelungen zur Gewinnverwendung.

Im Falle der Liquidation und in der Insolvenz stehen den Gläubigern vorrangig bestimmte Rechte zu. Die Gläubigerschutzvorschriften umfassen auch Strafvorschriften, die zum Teil innerhalb des Handelsrechts (z.B. § 396 ff. AktG) als auch im Strafgesetzbuch (§ 283  und § 289 StGB) geregelt sind.

Schuldrechtliche Vereinbarungen für den Gläubigerschutz sind durch Kreditsicherheiten, wie z.B. Bürgschaften oder Grundschulden möglich.