Inkasso-Glossar: Inkassogebühren

Inkassogebühren

Inkassogebühren sind diejenigen Gebühren, Auslagen und Kosten, die für die Einziehung fremder Forderungen bei dem Inkassounternehmen anfallen.

Befindet sich der Schuldner in Verzug können Inkassogebühren als Verzugsschaden dem Schuldner gegenüber geltend gemacht werden (§ 286 Abs. 1 BGB).

Inkassogebühren können als Verzugsschaden geltend gemacht werden

Gläubiger können die Inkassogebühren für die Einschaltung eines Inkassounternehmens "grundsätzlich als Verzugsschaden geltend machen". Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung festgestellt (Beschluss vom 7. September 2011 - 1 BvR 1012/11). Zur Begründung verweist das BVerfG auf die "vielfache höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Literatur" zur Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren.

Die Inkassogebühren müssen sich dabei im Rahmen des Üblichen und Angemessenen bewegen und sich am Umfang des Inkassoauftrags orientieren. Eine Angleichung der Inkassogebühren an das Gebührensystem der Rechtsanwälte hat sich nicht zuletzt aufgrund der ständigen Rechtsprechung bei den seriösen Inkassounternehmen durchgesetzt.