Inkasso-Glossar: Auslandsinkasso

Auslandsinkasso

Bekanntlich ist das Ausfallrisiko für Lieferanten an ausländische Kunden sehr hoch. Vorab Bonitätsauskünfte sind schwer zu erhalten. Zuverlässigkeit und Aktualität lassen häufig zu wünschen übrig. Da nach deutschem Recht die Kosten der Rechtsverfolgung zu Lasten des Kunden gehen, ist der deutsche Lieferant eher geneigt, in offener Rechnung zu liefern als Konkurrenten im Ausland. Letztere sind sehr viel vorsichtiger und zurückhaltender, weil sie einen Großteil der Rechtsverfolgungskosten selbst zu tragen haben.

Das Auffinden verzogener oder untergetauchter Schuldner gestaltet sich schwierig. Oftmals gibt es keine oder nur unzuverlässige Melderegister. Die Auskunftsbereitschaft der zuständigen Stellen ist immer noch gering.

Der gesetzlich gewährleistete Gläubigerschutz ist in vielen Rechtsordnungen schwächer ausgestaltet. Dies betrifft insbesondere Verzugsschadensregelungen, Eigentumsvorbehalt und Insolvenzrecht.

Die gerichtliche Rechtsverfolgung erstreckt sich in den meisten Ländern über Jahre und ist sehr teuer. Hohe Kostenvorschüsse werden angefordert, weshalb deutsche Gläubiger vor Prozessen im Ausland zurückschrecken. Diesen Umstand machen sich dubiose Schuldner gern zunutze.

Generell sollten Forderungen unverzüglich geltend gemacht werden, da es durch Zeitverlust zu erheblichen Schwierigkeiten kommen kann. Schließlich dürfen die in einigen Ländern immer noch bestehenden Transferschwierigkeiten nicht außer acht gelassen werden.

Die ADF hat das Auslandsinkasso in ihrer über 15-jährigen Tätigkeit immer weiter ausgebaut. Dadurch kennen sie Besonderheiten ausländischer Handelsbräuche und Gesetze. Ihre langjährigen Erfahrungen im Auslandsinkasso sind in Dateien gespeichert, die auch über das Zahlungsverhalten ausländischer Schuldner Auskunft geben. Sie verfügen über ein Netz von Partnern, die im Lande selbst ermitteln, und in Auslandsprozessverfahren Hilfestellung leisten.

EUROPÄISCHE UNIONEUROPA nicht E.U.AMERIKANAHOST/ASIEN/OZEANIENAFRIKA
BelgienAlbanienArgentinienAustralienAlgerien
BulgarienBosnien-HerzegowinaBrasilienChinaKamerun
DänemarkGeorgienCuracaoKoreaKenia
EstlandIslandKanadaIsraelMarokko
FinnlandMazedonienKolumbienMalaysiaNigeria
FrankreichMontenegroMexicoNeuseelandSüdafrika
GriechenlandRusslandPeruTürkeiTansania
GroßbritannienSchweizUSAV.A.EUganda
IrlandSerbien   
ItalienTürkei   
KroatienUkraine   
LettlandWeißrussland   
Litauen    
Luxemburg    
Malta    
Niederlande    
Norwegen    
Österreich    
Polen    
Portugal    
Rumänien    
Schweden    
Slowakei    
Slowenien    
Spanien    
Tschechien    
Ungarn    
Zypern    


Wir haben in den einzelnen Ländern sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Hohe Erfolgsquoten erzielen man im außergerichtlichen Mahnverfahren bei solchen Kunden, die an dauerhaften Geschäftsbeziehungen mit deutschen Lieferanten interessiert sind. Negativerfahrungen bleiben in den Fällen nicht erspart, in denen Schuldner Forderungen bestreiten und es auf Gerichtsverfahren ankommen lassen. Prozesse im Ausland können sich über Jahre erstrecken und sind außerordentlich kostspielig.

Das erfolgreichste Inkasso wird allerdings dann praktiziert, wenn Sie es erst gar nicht zum Forderungsausfall kommen lassen. Hierzu ist für Sie möglicherweise wichtig zu wissen, dass die Belieferung auf Rechnung lediglich in Deutschland eine gängige Praxis ist. In heimischen Landen befürchtet der Lieferant häufig, den Kunden zu verärgern und den Auftrag zu verlieren, wenn er nicht zur Lieferung auf Rechnung bereit ist. Im Ausland liegen die Verhältnisse grundsätzlich anders. Dort ist es durchaus üblich, dass eine Belieferung gegen Vorauskasse erfolgt, sodass Ihnen der ausländische Kunde nicht unbedingt böse sein wird, wenn Sie dies von ihm verlangen. Eine Lieferung in freier Rechnung dagegen führt den Kunden überhaupt erst in die Versuchung, den Ausgleich der Zahlung nicht oder zumindest mit großer Verzögerung vorzunehmen, da er sehr genau um die Schwierigkeiten der Zahlungsverfolgung im Ausland weiß.