Inkasso-Glossar: Sicherungsabtretung

Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung auch Sicherungszession genannt gehört zu den bürgschaftsähnlichen Kreditsicherheiten, gesetzlich ist die Sicherungsabtretung jedoch nicht explizit geregelt.

Kredite können dadurch besichert werden, dass Forderungen und andere Rechte des Kreditnehmers an das Kredit gebende Kreditinstitut abgetreten werden. Zusätzlich kann eine Forderung, die der Kreditnehmer einer dritten Person gegenüber hat, durch einen Vertrag an das Kreditinstitut abgetreten werden. Dieser Abtretungsvertrag wird zwischen dem Gläubiger dieser Forderung, dem so genannten Zedenten, und dem Kreditinstitut oder einem anderen Sicherungsnehmer, dem so genannten Zessionar, ohne Mitwirkung des Schuldners aus dieser Forderung geschlossen. Der Vertrag ist dabei formfrei gültig.

Neben dieser stillen Zession kennt man auch noch die offene Zession, bei der der Drittschuldner über die Abtretung informiert ist. Man unterscheidet ebenfalls zwischen der Einzelabtretung von Forderungen sowie einer Mantel- und einer Globalzession. Während der Kreditnehmer bei der Mantelzession verschiedene bestehende Forderungen abtritt, zukünftige Forderungen jedoch erst nach Einreichung dieser Forderungen bei der Bank als abgetreten gelten, tritt er bei der Globalzession alle gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen gegenüber bestimmten Drittschuldnern ab, so dass diese bereits bei ihrer Entstehung als abgetreten gelten.