Versicherungsfall in der Kreditversicherung
Der "klassische" Versicherungsfall in der privaten Warenkredit- und Ausfuhrkreditversicherung tritt mit der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Kunden ein.
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse
- Die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes (bei Privatpersonen und Minderkaufleuten)
- Außergerichtlicher Quoten- und Liquidationsvergleich mit sämtlichen Gläubigern
- Fruchtlose Zwangsvollstreckung beim Schuldner
Zusätzliche Versicherungsfälle in der Ausfuhrkreditversicherung:
- Nachgewiesene ungünstige Umstände lassen eine Bezahlung aussichtslos erscheinen, weil eine Zwangsvollstreckung, ein Konkursantrag oder eine andere gegen den Kunden gerichtete Maßnahme des Versicherungsnehmers keinen Erfolg verspricht.
- Die Zahlungsunfähigkeit des Kunden droht wegen Verschlechterung seiner Bonität und die Ware, soweit sie sich noch in der Verfügungsgewalt des Versicherungsnehmers befindet, kann mit einem Mindererlös anderweitig verwertet werden.
Neben diesen Versicherungsfällen gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist häufig auch die vertragliche Vereinbarung des Protracted Default möglich, nach der bereits bei Zahlungsverzug des Abnehmers der Versicherungsfall eintritt.