Inkasso-Glossar: Factoring

Factoring

Als Factoring bezeichnet man eine Vertragsgestaltung, bei der ein Unternehmer die Forderungen gegen seine Kunden an einen Factor (häufig ein Inkassounternehmen oder eine Bank) überträgt (Abtretung) und dafür nach Abzug bestimmter Beträge den Gegenwert der Forderung sofort erhält.

Das Factoring selbst ist gesetzlich nicht geregelt. Es wird zwischen dem echten und dem unechten Factoring unterschieden:

  • Beim echten Factoring wird die Forderung durch den Käufer endgültig gekauft. Es handelt sich um einen Forderungskauf. Der Käufer (Faktor) übernimmt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, bekommt aber im Gegenzug dafür die Forderung "unter Wert" verkauft.

  • Im Unterschied dazu verbleibt beim unechten Factoring dieses Risiko beim Unternehmer, so dass dieser vom Factor wieder in Anspruch genommen wird, wenn der Schuldner die Forderung nicht begleicht. Weiterhin können Forderungen beim unechten Factoring still oder offen abgetreten werden. Beim stillen Factoring zahlt der Rechnungsempfänger weiterhin an das Unternehmen, beim offenen Factoring direkt an den Factor. Das unechte Factoring ist daher ein reines Kreditgeschäft. Der Factor sichert die Liquidität des Klienten, indem er ihm die offenen Forderungen sofort nach Rechnungsstellung gutschreibt. Wird die Forderung durch den Schuldner nicht erfüllt, kann der Faktor bei dem Forderungsverkäufer Rückgriff nehmen. Der Vertrag ist ein gemischt-typischer Vertrag, der in vielen Teilen einem Darlehensvertrag entspricht.

Dieser Service ist nicht kostenlos. Zusätzlich zu den banküblichen Zinsen fallen Gebühren in Höhe von mindestens 1 % der Kreditsumme an. Factoring lohnt sich bei großen und risikogemischten Forderungsbeständen in der Größenordnung von in der Regel über 1 Millionen EURO und bei langen Zahlungszielen.

Vor dem Hintergrund Basel II gewinnt Factoring zunehmend an Bedeutung.