1. Halbjahr 2020 - 6,2 % weniger Firmeninsolvenzen wie im Vorjahr

Ausgesetzte Antragspflicht führt im 1. Halbjahr 2020 zu weniger gemeldeten Firmeninsolvenzen als im Vorjahreszeitraum

Im 1. Halbjahr 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 9 006 Firmeninsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,2 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist.

Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2020 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1 485 Fällen (1. Halbjahr 2019: 1 653). Unternehmen des Baugewerbes stellten 1 462 Insolvenzanträge (1. Halbjahr 2019: 1 586). Im Gastgewerbe wurden 1 004 (1. Halbjahr 2019: 1 143) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 974 (1. Halbjahr 2019: 1 032) Insolvenzanträge gemeldet.

WirtschaftszweigVerfahren
Anzahl
Insgesamt9.006
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei57
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden3
Verarbeitendes Gewerbe812
Energieversorgung42
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen25
Baugewerbe1.462
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz1.485
Verkehr und Lagerei652
Gastgewerbe1.004
Information und Kommunikation295
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen186
Grundstücks- und Wohnungswesen251
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen974
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen942
Erziehung und Unterricht90
Gesundheits- und Sozialwesen169
Kunst, Unterhaltung und Erholung178
Sonstige Dienstleistungen379
  
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen stiegen nach Angaben der Amtsgerichte im 1. Halbjahr 2020 deutlich auf 16,7 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2019 hatten sie noch bei 10,2 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Firmeninsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Halbjahr 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im selben Zeitraum 2019.

Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 38 680 übrige Schuldner im 1. Halbjahr 2020 Insolvenz an. Das waren 11,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Darunter waren 27 992 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-14,5 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2019) sowie 8 729 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen.

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND

Insolvenzverfahren

1. Halbjahr 2020Juni 2020
AnzahlVeränderung
gegenüber
1. Halbjahr 2019
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Juni 2019
  in %
Insgesamt47 686- 10,88 477
Unternehmen9 006- 6,21 344
Übrige Schuldner38 680- 11,87 123
davon
▪ Verbraucher27 992- 14,55 279
▪  nat. Personen (Gesellschafter)223-14,637
+ 12,18 729- 4,01 448
▪  Nachlässe1 736+ 0,335946,5

Der große Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen haben Verbraucherinnen und Verbraucher vermutlich den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben.

Auch für den August 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum August 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 38,9 %. Diese vorläufigen Angaben veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden