Im Jahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 13 993 beantragte Firmeninsolvenzen gemeldet. Das waren 11,7 % weniger als im Jahr 2020.
Damit war die Zahl der Firmeninsolvenzen auch im zweiten Jahr der Corona-Krise rückläufig und erreichte den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 war die Zahl der Firmeninsolvenzen 2021 um 25,4 % niedriger. Einen Anstieg hatte es zuletzt während der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber 2008).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2021 gemeldeten Firmeninsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 48,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 hatten sie noch bei rund 44,1 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Firmeninsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2020.
Wirtschaftszweig | Verfahren | Veränderung gegenüber |
---|---|---|
Anzahl | Jahr 2020 in % | |
Insgesamt | 11 993 | - 11,7 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 109 | + 6,9 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 4 | - 33,3 |
Verarbeitendes Gewerbe | 982 | - 28,9 |
Energieversorgung | 66 | - 13,2 |
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 33 | - 31,3 |
Baugewerbe | 2 423 | - 3,1 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 2 122 | - 13,9 |
Verkehr und Lagerei | 1 023 | - 7,0 |
Gastgewerbe | 1 379 | - 22,3 |
Information und Kommunikation | 460 | - 8,4 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 320 | - 13,7 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 501 | + 11,1 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 1 398 | - 20,3 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 1 490 | - 13,3 |
Erziehung und Unterricht | 161 | + 4,5 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 332 | - 1,5 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 288 | - 21,1 |
Sonstige Dienstleistungen | 902 | + 22,9 |
Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im Jahr 2021 im Baugewerbe mit 2 423 Fällen (Jahr 2020: 2 500; -3,1 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 2 122 Verfahren (Jahr 2020: 2 466; -13,9 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1 490 Insolvenzen gemeldet (Jahr 2020: 1 719; -13,3 %).
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Jahr 2021 in Deutschland 46 Firmeninsolvenzen. Im Jahr zuvor waren es noch 52. Die meisten Firmeninsolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen im Jahr 2021 auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 110 Firmeninsolvenzen. Im Baugewerbe lag die Insolvenzhäufigkeit bei 68, im Handel bei 38 und bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen bei 80. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit nur 8 Insolvenzen von Unternehmen gab es im Bereich der Energieversorgung.
INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND | ||||
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Insolvenzverfahren | Jahr 2021 | Dezember 2021 | ||
Anzahl | Veränderung gegenüber Jahr 2020 in % | Anzahl | Veränderung gegenüber Dezember 2020 in % | |
Insgesamt | 120 239 | + 60,2 | 9 445 | + 90,2 |
Unternehmen | 13 993 | - 11,7 | 1 161 | - 4,8 |
Übrige Schuldner | 106 246 | + 79,5 | 8 284 | + 121,0 |
davon | ||||
▪ Verbraucher | 79 620 | + 90,7 | 6 100 | + 131,7 |
▪ nat. Personen (Gesellschafter) | 491 | + 36,4 | 45 | + 80,0 |
▪ ehemal selbstständig Tätige | 22 514 | + 64,7 | 1 858 | + 126,3 |
▪ Nachlässe | 3 621 | + 5,9 | 281 | + 4,5 |
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.
Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.
90,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Jahr 2021 mit +90,7 % gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 um 27,1 %.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden