15,5 % weniger Firmeninsolvenzen im Jahr 2020

Im Jahr 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 15 841 Firmeninsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 15,5 % weniger als 2019.

Die Zahl der beantragten Firmeninsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber 2008). Das Jahresergebnis 2020 ist maßgeblich durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise beeinflusst.

Die durch die Corona-Krise verursachte wirtschaftliche Not vieler Unternehmen spiegelt sich somit nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen machte sich im Jahresergebnis 2020 unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeiten in den Gerichten nur leicht bemerkbar. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im Jahr 2020 im Baugewerbe mit 2 500 Fällen (2019: 3 044). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 2 466 Insolvenzanträge (2019: 3 166). Im Gastgewerbe wurden 1 775 (2019: 2 156) Insolvenzanträge gemeldet.

WirtschaftszweigVerfahrenVeränderung gegenüber Jahr 2019
Anzahlin %
Insgesamt15 841- 15,5
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei102- 18,4
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden6- 40,0
Verarbeitendes Gewerbe1 381- 7,2
Energieversorgung76- 20,0
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen48+ 6,7
Baugewerbe2 500- 17,9
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen2 466- 22,1
Verkehr und Lagerei1 100- 19,0
Gastgewerbe1 775- 17,7
Information und Kommunikation502- 19,4
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen371- 7,3
Grundstücks- und Wohnungswesen451- 10,5
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen1 754- 12,3
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen1 719- 7,6
Erziehung und Unterricht154- 29,7
Gesundheits- und Sozialwesen337- 16,4
Kunst, Unterhaltung und Erholung365- 12,7
Sonstige Dienstleistungen734- 12,2
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens-insolvenzen beliefen sich im Jahr 2020 auf knapp 44,1 Milliarden Euro. 2019 hatten sie noch bei rund 26,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Firmeninsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2019.

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND

Insolvenzverfahren

Jahr 2020Dezember 2020
AnzahlVeränderung
gegenüber
Jahr 2019
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Dezember 2019
in %
Insgesamt75 044- 27,94 967
Unternehmen15 841- 15,51 219
Übrige Schuldner59 203- 30,63 748
davon
▪ Verbraucher41 753- 33,32 633
▪  nat. Personen (Gesellschafter)360- 28,925
▪ ehemals selbstständig Tätige13 671- 25,8821
▪  Nachlässe3 419- 9,0269

Neue Entwicklung bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren:
30 % mehr Insolvenzbekanntmachungen im Februar 2021 als im Januar


Bei der vorläufigen Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Februar 2021 deutet sich eine erneute Richtungsänderung an: Im Jahr 2020 zeigte sich eine stetig sinkende Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete. Diese Entwicklung wurde mit der vorläufigen Zahl für den Januar 2021 unterbrochen, als die Zahl der Verfahren um 5 % gegenüber Dezember sank und damit 34 % niedriger als im Januar 2020 lag. Im Februar 2021 stieg die Zahl der Regelinsolvenzen nun wieder deutlich um 30 % gegenüber Januar, lag aber immer noch um 11 % niedriger als im Februar 2020.

Ein Drittel weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2020

Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 59 203 übrige Schuldner im Jahr 2020 Insolvenz an. Das waren 30,6 % weniger als im Vorjahr. Darunter waren 41 753 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-33,3 %) sowie 13 671 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-25,8 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden