17,7 % weniger Firmeninsolvenzen im 1. Halbjahr 2021

Eine Insolvenzwelle bei Unternehmen infolge der Corona-Krise ist im 1. Halbjahr 2021 ausgeblieben. Stattdessen sank die Zahl gemeldeter Firmeninsolvenzen weiter.

Im 1. Halbjahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 7 408 beantragte Firmeninsolvenzen gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 17,7 % weniger als im 1. Halbjahr 2020 und 22,9 % weniger als im von der Corona-Krise unbeeinflussten 1. Halbjahr 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen waren im 1. Halbjahr 2021 mit 31,8 Milliarden Euro allerdings fast doppelt so hoch wie im 1. Halbjahr 2020, als sie bei 16,7 Milliarden Euro gelegen hatten. Dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Halbjahr 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahreszeitraum.

Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2021 im Baugewerbe mit 1 219 Fällen (1. Halbjahr 2020: 1 462; -16,6 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 1 120 Verfahren (1. Halbjahr 2020: 1 485; -24,6 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Reisebüros und Reiseveranstalter, Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Garten- und Landschaftsbau sowie Gebäudebetreuung) wurden 805 Insolvenzen gemeldet (1. Halbjahr 2020: 942, -14,5 %).

WirtschaftszweigVerfahrenVeränderung gegenüber 1. Halbjahr 2020
Anzahlin %
Insgesamt7 408- 17,7
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei55- 3,5
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1- 66,7
Verarbeitendes Gewerbe540- 33,5
Energieversorgung40- 4,8
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen17- 32,0
Baugewerbe1 219- 16,6
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen1 12024,6
Verkehr und Lagerei518- 20,6
Gastgewerbe782- 22,1
Information und Kommunikation248- 15,9
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen179- 3,8
Grundstücks- und Wohnungswesen223- 11,2
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen759- 22,1
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen805- 14,5
Erziehung und Unterricht91+ 1,1
Gesundheits- und Sozialwesen174+ 3,0
Kunst, Unterhaltung und Erholung172- 3,4
Sonstige Dienstleistungen465+ 22,7
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Firmeninsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im August 2021 sank diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 19 % gegenüber Juli 2021. Sie stieg allerdings um 14 % gegenüber August 2020, als die Antragspflicht vollumfänglich ausgesetzt war und es zu einem starken Rückgang im Vergleich zum August 2019 (-35,4 %) gekommen war. Im Juli 2021 hatte die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren noch fast auf dem Niveau des Vormonats (-0,1 %) und des Vorjahresmonats (+0,4 %) gelegen.

51,1 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2021 als im 1. Halbjahr 2020

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen. 42 304 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um mehr als die Hälfte (+51,1 %) gegenüber dem 1. Halbjahr 2020.

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND

Insolvenzverfahren

1. Halbjahr 2021Juni 2021
AnzahlVeränderung
gegenüber
Vorjahreszeitraum
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Juni 2020
in %
Insgesamt63 227+ 32,610 501+ 23,9
Unternehmen7 408- 17,71 197- 11,6
Übrige Schuldner55 816+ 44,39 304+ 30,6
davon
▪ Verbraucher42 304+ 51,17 021+ 33,0
▪  nat. Personen (Gesellschafter)225+ 0,933- 10,8
▪ ehemals selbstständig Tätige11 370+ 30,31 952+ 34,8
▪  Nachlässe1 917- 10,4298- 17,0

Der starke Anstieg ist im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu sehen. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Firmeninsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im August 2021 sank diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 19 % gegenüber Juli 2021. Sie stieg allerdings um 14 % gegenüber August 2020, als die Antragspflicht vollumfänglich ausgesetzt war und es zu einem starken Rückgang im Vergleich zum August 2019 (-35,4 %) gekommen war. Im Juli 2021 hatte die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren noch fast auf dem Niveau des Vormonats (-0,1 %) und des Vorjahresmonats (+0,4 %) gelegen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden