Eine Insolvenzwelle bei Unternehmen infolge der Corona-Krise ist im 1. Halbjahr 2021 ausgeblieben. Stattdessen sank die Zahl gemeldeter Firmeninsolvenzen weiter.
Im 1. Halbjahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 7 408 beantragte Firmeninsolvenzen gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 17,7 % weniger als im 1. Halbjahr 2020 und 22,9 % weniger als im von der Corona-Krise unbeeinflussten 1. Halbjahr 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen waren im 1. Halbjahr 2021 mit 31,8 Milliarden Euro allerdings fast doppelt so hoch wie im 1. Halbjahr 2020, als sie bei 16,7 Milliarden Euro gelegen hatten. Dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Halbjahr 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahreszeitraum.
Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2021 im Baugewerbe mit 1 219 Fällen (1. Halbjahr 2020: 1 462; -16,6 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 1 120 Verfahren (1. Halbjahr 2020: 1 485; -24,6 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Reisebüros und Reiseveranstalter, Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Garten- und Landschaftsbau sowie Gebäudebetreuung) wurden 805 Insolvenzen gemeldet (1. Halbjahr 2020: 942, -14,5 %).
Wirtschaftszweig | Verfahren | Veränderung gegenüber 1. Halbjahr 2020 |
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Anzahl | in % | |
Insgesamt | 7 408 | - 17,7 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 55 | - 3,5 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 1 | - 66,7 |
Verarbeitendes Gewerbe | 540 | - 33,5 |
Energieversorgung | 40 | - 4,8 |
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 17 | - 32,0 |
Baugewerbe | 1 219 | - 16,6 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 1 120 | 24,6 |
Verkehr und Lagerei | 518 | - 20,6 |
Gastgewerbe | 782 | - 22,1 |
Information und Kommunikation | 248 | - 15,9 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 179 | - 3,8 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 223 | - 11,2 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 759 | - 22,1 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 805 | - 14,5 |
Erziehung und Unterricht | 91 | + 1,1 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 174 | + 3,0 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 172 | - 3,4 |
Sonstige Dienstleistungen | 465 | + 22,7 |
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Firmeninsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im August 2021 sank diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 19 % gegenüber Juli 2021. Sie stieg allerdings um 14 % gegenüber August 2020, als die Antragspflicht vollumfänglich ausgesetzt war und es zu einem starken Rückgang im Vergleich zum August 2019 (-35,4 %) gekommen war. Im Juli 2021 hatte die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren noch fast auf dem Niveau des Vormonats (-0,1 %) und des Vorjahresmonats (+0,4 %) gelegen.
51,1 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2021 als im 1. Halbjahr 2020
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen. 42 304 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um mehr als die Hälfte (+51,1 %) gegenüber dem 1. Halbjahr 2020.
INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND | ||||
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Insolvenzverfahren | 1. Halbjahr 2021 | Juni 2021 | ||
Anzahl | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum in % | Anzahl | Veränderung gegenüber Juni 2020 in % | |
Insgesamt | 63 227 | + 32,6 | 10 501 | + 23,9 |
Unternehmen | 7 408 | - 17,7 | 1 197 | - 11,6 |
Übrige Schuldner | 55 816 | + 44,3 | 9 304 | + 30,6 |
davon | ||||
▪ Verbraucher | 42 304 | + 51,1 | 7 021 | + 33,0 |
▪ nat. Personen (Gesellschafter) | 225 | + 0,9 | 33 | - 10,8 |
▪ ehemals selbstständig Tätige | 11 370 | + 30,3 | 1 952 | + 34,8 |
▪ Nachlässe | 1 917 | - 10,4 | 298 | - 17,0 |
Der starke Anstieg ist im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu sehen. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Firmeninsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im August 2021 sank diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 19 % gegenüber Juli 2021. Sie stieg allerdings um 14 % gegenüber August 2020, als die Antragspflicht vollumfänglich ausgesetzt war und es zu einem starken Rückgang im Vergleich zum August 2019 (-35,4 %) gekommen war. Im Juli 2021 hatte die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren noch fast auf dem Niveau des Vormonats (-0,1 %) und des Vorjahresmonats (+0,4 %) gelegen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden