ADF-Inkasso nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG justizbehördlich registriert

Am 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Rechtsdienstleistungen (Inkassodienstleistungen) dürfen dann ab 01.01.2009 nur noch von Inkassounternehmen und Inkassobüros erbracht werden, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind. Für die ADF als Alterlaubnisinhaberin gemäß Artikel 1 § 1 des RBerG, gilt die Inkassoerlaubnis jedoch grundsätzlich bis zum 31.12.2008 ohne einer Registrierung zu bedürfen.

Die ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH wurde nunmehr durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt unter dem Aktenzeichen – 3712/1 –I/3- 2655/08 – im Rechtsdienstleistungs-register registriert.
 

ADF  Inkasso übernimmt ab sofort das gerichtliche Mahnverfahren für Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge auch in eigener Regie und Verantwortung Online über EGVP mit den zuständigen Amtsgerichten.  Die Zertifizierungen aller Bundesdeutschen Mahngerichte liegen vor.

ADF-Inkasso kann  somit alle Inkasso-Maßnahmen zum Realisieren unstreitiger Forderungen aus einer Hand anbieten - vom vorgerichtlichen Inkasso über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur nachgerichtlichen Inkassotätigkeit und der Langzeitbearbeitung (Monitoring) durchvollstreckter Forderungen.

Unsere Mandanten erhalten alle Dienstleistungen im Forderungsmanagement aus einer Hand. Sie können so Zahlungen beschleunigen, die Verfahrenskosten verbilligen und so ihre Liquidität verbessern.